Susanne
Wäre interessant zu wissen, was in der Benutzungsverordnung drin steht.
Den Vertrag solltest Du prüfen lassen, ggf. ist es möglich, dass lediglich die Nutzung erlaubt ist und die Wiese nicht zur Mietsache gehört. Ein Nutzungsrecht kann aber auch durch den VM wieder entzogen werden.
walter283
Ich habe folgendes Problem:
wir hatten unsere 87m² Wohnung zuzügl. offenen Dachraum von 20m² Bodenfläche zum 30.04.06 gekündigt. Nunmehr sollen wir für den Zeitraum 01.12.05 bis 30.04.06 2653,99 € an Nebenkosten nachzahlen, wobei der Heizkostenanteil allein bei 1500,81 € liegt, Warmwasser 824,06 € usw. Der Vermieter meinte es würde nur deshalb soviel sein weil die Heizraumperiode überwiegend in unseren Auszugstermin fällt. Zuzüglich der ausstehenden Restforderung (Nk) für 2004 in 2005 beläuft sich die Summe auf insges. 4000 € an Nachzahlung. Für uns unmöglich. Wir wurden dazu angehalten diese Forderung sofort zu unterschreiben.
Wer kann uns weiterhelfen wir wissen uns keinen Rat mehr, danke. <!-- s ops:' class='' /> --><!-- s ops:' class='' /> -->
fin
@ Walter: Unterschreiben hier auf keinen Fall, sondern damit zum Anwalt gehen! Sagen Sie, Sie wollten die Abrechnungen in Ruhe erstmal durchsehen.
Für 2004 darf garnichts mehr gefordert werden, weil verjährt. Diese Abrechnung hätte Ihnen früher vorliegen müssen.
Haben Sie denn keine Vorauszahlungen auf die Heiz- und Nebenkosten geleistet? Anders sind solch hohe Beträge doch nicht nachzuvollziehen.
walter283
Danke für die Info. Ja, wir haben Nebenkostenvorauszahlungen geleistet und zwar monatlich 317 €, d.h., monatl. Miete 352,44 € + 333,26 € (Nk) = 685,66€, gezahlt wurden insgesamt monatlich 650,00 €.
Leider haben wir (meine Frau und ich) die Abrechnung unterschrieben aber weder der Vermieter noch die Wohnungsverwaltung gegengezeichnet. Auch eine Kopie wurde uns nicht übergeben.