Susanne
Ist die Wohnung gar nicht bewohnbar und der VM stellt auch keine Ersatzwohnung, ist auch keine Miete zu zahlen.
Wurde mit dem VM denn besprochen, dass Du während der Zeit die Wohnung nicht bewohnen kannst oder hast Du das selbst entschieden?
Rano
Die aufgezählten Arbeiten sind keine 'Schönheitsreparaturen'.
Gleiche Fragestellung wie Susanne:
MUSST Du überhaupt GLEICHZEITIG alle Räume räumen?
Wird mit Schüttung und Hartfaserplatten gearbeitet, gibt es dafür keinen Grund. Bei einem Fließestrich sieht es natürlich anders aus,
Grundsätzlich bin ich natürlich der Meinung:
Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.
Damit meine ich gewiss nicht die Arbeiten an sich,
aber Deine Unterbringung kostet Dich nüx und
Du hast die Arbeiten selbst angeleiert, weil Du es so wolltest, nicht weil da irgendein Zwang bestanden hätte.
Gruss
Ralph