Paderborner hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir (meine Freundin und ich) sind zum 01. März 2007 in eine neue Wohnung eingezogen. Beim Abschluss des Mietvertrags wurde uns mitgeteilt, dass es für die Wohnung einen separaten Stromzähler gibt. Den Zählerstand hatten wir zum Einzug abgelesen bzw. er wurde uns auch vom Vermieter mitgeteilt. Dabei handelt es sich um einen eigenen Stromzähler innerhalb des Hauses, d.h. die Stromkosten werden an den Vermieter bezahlt, da dieser die Gesamtstromrechnung des Hauses an den Energieversorger bezahlt. Der Abschlag ist in den monatlichen Nebenkosten enthalten.
Ende Oktober 2008 (!) haben wir dann die Nebenkostenabrechnung für 2007 erhalten. In dieser wurden uns die Kosten für den Gesamtstromverbrauch des Hauses flächenbezogen in Rechnung gestellt. Auf Nachfrage beim Vermieter, warum der Stromverbrauch nicht vom Stromzähler abgelesen und verrechnet wurde, erhielten wir die Antwort, dass er nachträglich herausgefunden hätte, dass über den Stromzähler unserer Wohnung unter anderem auch die Treppenhausbeleuchtung läuft und dieser daher nicht für die Nebenkostenabrechnung herangezogen werden kann. Daher werden nun die Stromkosten entgegen der Vereinbarung beim Einzug flächenbezogen abgerechnet.
Das Haus besteht aus 4 Parteien, darunter unter anderem der Vermieter mit einer vierköpfigen Familie. Daher ist uns eine separate Stromabrechnung wichtig.
Unsere Frage ist daher, ob das Vorgehen des Vermieters korrekt ist bzw. was wir dagegen jetzt machen können.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Die Paderborner