Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
CarolaI hat diese Frage gestellt
Ich möchte ein Zimmer (unmöbliert) untervermieten unter gemeinsamer Nutzung von Küche und Bad. In einigen Vorlagen für Untermietverträge habe ich eine Kündigungsfrist von nur 14 Tagen seitens des Untermieters gefunden (§ 573a Abs. 2 BGB). Kann ich diese Frist im Mietvertrag ändern? Ich hätte gerne 3 Monate Zeit um einen neuen Untermieter zu finden.

3 Kommentare zu „Untermieter Kündigungsfrist”

Berthelstal Experte! 11.09.2009 15:11

Nach meinen Recherchen gelten bei der Untervermietung die gleichen Kündigungsfristen wie für "normale" Wohnungsmietverträge.
In Ihrem erwähnten BGB-Paragrafen ist allerdings nur die Rede vom Kündigungsrecht des V e r m i e t e r s.
Bei einer Bindung an 3 Monate Kündigungfrist habe ich so meine Bedenken. Sollten bei Ihren Mieter Lebensumstände eintreten, welche eine kürzere Kündigungsfrist nötig machen, so ist schon Mal Zoff vorprogrammiert.
Vereinbaren Sie doch einfach einen für beide Seiten annehmbaren Termin. Der andere Vertragspartner fühlt sich nicht gleich über den Tisch gezogen.

smile30625 Experte! 11.09.2009 18:07

Hallo,

die 2-Wochen-Kündigungsfrist gilt nur für möblierte Zimmer, §§ 573c, 549 BGB.

Für ein unmöbliertes Zimmer gilt die übliche 3-Monats-Frist für beide Parteien.

Viele Grüße
smile

CarolaI 11.09.2009 21:54

Vielen Dank für die Antworten!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.