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y_pippilotta hat diese Frage gestellt
Ärger mit Hausverwaltung und Makler!

Am 31. August habe ich nach einer Mietdauer von 1J.u. 3Monaten meine Wohnung an die Maklerin übergeben.

Lt. Mietvertrag, muss dieses bei Auszug in einem ordentlich Zustand zurückgegeben werden.
Schönheitsreparaturen sind auf meine Kosten durchzuführen.
Es wird nicht angegeben in welchen Abständen. Auch steht nichts dabei, dass diese bei Bedarf fällig sind.

Da meine 2J. Tochter in der Umzugsphase jedoch die Wände bemalt hatte und an einigen Stellen dunkle Schatten waren, habe ich die Wohnung vor Auszug gemalert (natürlich bin ich kein Fachmann).

Jetzt wird lt. ÜbergabeProtokoll bemängelt, dass die Decken nicht gestrichen wurden.
Zudem werden kleinere Schäden, bemängelt: Türblatt hat Abplatzung, Farbe am Heizkörper leicht abgeplatzt, Innenrahmen beidseitig zu locker am Glas (Tür), Halterung der Duschbrause defekt, Farbe am TreppenGeländer abgeplätzt, Balkonfliese gerissen, eine locker, Schmutzspuren auf Balkonabtrennung, Wände Treppen Flur nicht gestrichen, Flur u. Bad eine Fliese gerissen, fehlende Duschabtrennung (im MV steht keine, daher wegen defekt entfernt), 2 Löcher in Badfliese

Zusätzlich wurde Vermerkt das ich keine weitern Renovierungsarbeiten od. MängelBeseitigung durchführen werde; ztl. auch nicht möglich, neuer Mieter seit 1.9.

Jetzt meine Frage, bevor ich die fette Rechnung bekomme, welche dieser Mängel, hätte ich, nach der kurzen Mietdauer tatsächlich beheben müssen und was darf mir davon zu lasten gelegt werden?
Wir haben uns nicht sehr nett voneinander getrennt, weshalb ich damit rechne, für alles eine KostenAufstellung zu erhalten.

Danke schon mal im Vorfeld!

2 Kommentare zu „Schönheitsreparaturen nach 1 J.?”

forsetis Experte! 12.09.2015 13:37

Bei dieser langen Liste sehe ich mich außerstande zu sagen, welche Schäden der Vermieter in Rechnung stellen kann und welche nicht. Eine gute Zusammenfassung, wie die letzten Urteile zu diesem Thema wirken, finden Sie hier: http://www.finanztip.de/mietvertrag-schoenheitsreparaturen/

Banane Profi 25.09.2015 19:40

Nach einem Jahr Mietzeit diese Schäden. Wie muß man da mit einer Wohnung verfahren? Selbstverständlich mußt Du die
Schäden, die Du verursacht hast, bezahlen. Ich kann mir gut vorstellen wie die von Dir gemalerte Wamd aussieht. Wahrscheinlich
in einem Zustand, in dem Du selbst die Wohnung nicht angemietet hättest. Und das nach einem Jahr, traurig.

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