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SUZI hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
bei einer erstmaligen Erhöhung der Kaltmiete nach 15 Jahren um 15% wurden unter anderem als Begründung für das Maximum die wohnwerterhöhenden Merkmale Einbauküche Dunstabzug und Kühlschrank herangezogen.
Die Geräte sind also 15 Jahre alt. Unterliegen diese keiner Abschreibung und können diese auch in Zukunft immer mit als Begründung dienen?
Wo finde ich eine Gesetzesgrundlage?
Vielen Dank im Voraus

1 Kommentar zu „wohnwerterhöhende Merkmale in einer Mietwohnung ohne Abschreibung?”

forsetis Experte! 26.01.2018 11:43

Eine Abschreibung bei einer vermieteten Küche ist mir nicht geläufig. Als nächstes mindern Sie die Miete, weil das Haus schon längst abgeschrieben ist? Andererseits ist ihr Vermieter in der Pflicht die Küche im vertragsgemäßen Zustand zu erhlten:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/instandhaltung-und-instandsetzung-der-mietraeume-pflichten-des-vermieters_idesk_PI17574_HI923400.html

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