forsetis 26.01.2018 11:43
Eine Abschreibung bei einer vermieteten Küche ist mir nicht geläufig. Als nächstes mindern Sie die Miete, weil das Haus schon längst abgeschrieben ist? Andererseits ist ihr Vermieter in der Pflicht die Küche im vertragsgemäßen Zustand zu erhlten:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/instandhaltung-und-instandsetzung-der-mietraeume-pflichten-des-vermieters_idesk_PI17574_HI923400.html