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Untervermietung - Angehörige: Ein Mieter kann seine Tochter ohne Genehmigung des Vermieters in die Wohnung aufnehmen. Eine genehmigungspflichtige Überlassung der Wohnung an die Tochter zur alleinigen Nutzung ist nicht anzunehmen, wenn der Mieter sich regelmäßig in der Wohnung aufhält, ohne dass dies täglich oder zur Nachtzeit der Fall sein müsste. Erforderlich ist nur, dass der Mieter die Obhut über die Wohnung ausüben kann (AG Hamburg 49 C 315/01, Urteil vom 24.1.2002). Zur Aufnahme eines Lebensgefährten hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt.