Der_Mario
Wenn es in Deinem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel gibt, wirst Du das wahrscheinlich zahlen müssen.
Ansonsten ist Instandhaltung aber stets Sache des Vermieters - egal ob Kleinigkeit oder nicht.
comlar
Wenn es in Deinem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel gibt, wirst Du das wahrscheinlich zahlen müssen.
Ansonsten ist Instandhaltung aber stets Sache des Vermieters - egal ob Kleinigkeit oder nicht.[/quote:a2006]
Also bei mir steht:
Der Mieter hat verschuldensunabhängig die Kosten zu tragen für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den (...) Rolläden sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.[/quote:a2006]
Demnach müsste ich es selbst bezahlen?
Aber dann:
Die Verpflichtung des Mieters ist je Reparatur auf 77,- Euro begrenzt. Bei einem größeren Betrag findet eine anteilige Kostenbeteiligung des Mieters nicht statt. Der Höchstbetrag im Mietjahr stellt sich auf 6% der Jahresnettomiete (Miete ohne Betriebskosten).[/quote:a2006]
D.h. ich müsste maximal 77,- Euro zahlen. Kostet es mehr, zahlt alles der Vermieter?[/b:a2006]
Oder anders:
Angenommen ich zahle 3.600,- Euro Nettomiete pro Jahr, dann muss ich maximal 216 Euro (6%)an Reparaturen im Jahr selbst zahlen? Oder wie ist das zu verstehen?
Was kostet denn so ein Austausch von einem Rolladengurt??
Susanne
Wenn es in Deinem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel gibt, wirst Du das wahrscheinlich zahlen müssen.
Ansonsten ist Instandhaltung aber stets Sache des Vermieters - egal ob Kleinigkeit oder nicht.[/quote:ebda0]
Also bei mir steht:
Der Mieter hat verschuldensunabhängig die Kosten zu tragen für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den (...) Rolläden sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.[/quote:ebda0]
Demnach müsste ich es selbst bezahlen?
Aber dann:
Die Verpflichtung des Mieters ist je Reparatur auf 77,- Euro begrenzt. Bei einem größeren Betrag findet eine anteilige Kostenbeteiligung des Mieters nicht statt. Der Höchstbetrag im Mietjahr stellt sich auf 6% der Jahresnettomiete (Miete ohne Betriebskosten).[/quote:ebda0]
Du zahlst eine Rechnung pro Schadensfall bis 77.-, Rechnungen, die höher sind, muss der Vermieter übernehmen.[/color:ebda0]D.h. ich müsste maximal 77,- Euro zahlen. [b:ebda0]Kostet es mehr, zahlt alles der Vermieter?[/b:ebda0]
[color=#FF0000:ebda0]Hier ist jeder Rolladengurt sein eigener Schadensfall.[/color:ebda0]
Oder anders:
Angenommen ich zahle 3.600,- Euro Nettomiete pro Jahr, dann muss ich maximal 216 Euro (6%)an Reparaturen im Jahr selbst zahlen? Oder wie ist das zu verstehen?
Deine Beteiligung ist auf 216.- p.a. begrenzt! Die Summe der von Dir gezahlten Rechnungen darf 216.- nicht überschreiten.
Was kostet denn so ein Austausch von einem Rolladengurt??
[color=#FF0000:ebda0]Witzbold- Kostenvoranschlag machen lassen. [/color:ebda0]
[/quote:ebda0]
Wenn sich der VM weigert nach Kostenvoranschlag die Bestellung zu machen dann bestellst Du. Geht die Rechnung pro Fall über 77.-, dann zahlst Du und verrechnest mit der Miete. Die Firma soll auf jeden Fall die Gurte getrennt abrechnen!