Susanne
zu1) Ja, eine korrigierte Abrechnung verlangen->Begründung
zu2) Die stimmen ja offensichtlich nicht, also bemängeln- der VM muss darlegen, dass es so richtig ist.
zu 3) Nein, der VM muss jedoch Einsicht vor Ort gewähren, Kopien muss er nicht mehr weitergeben.
zu 4) Es gibt keine vorläufige Abrechnung, eine Abrechnung kann nur aufgrund vorliegender Rechnungen erstellt worden-was der VM da macht ist ergo Schwachsinn!!!
Der_Mario
Kann ich eine neue Abrechnung verlangen?[/quote:8e80a]
Ja. Schriftlich Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen und diesen Widerspruch (mit Deinen oben genannten Bedenken) begründen.
Wie kann ich prüfen, ob die angegebene Quadratmeteranzahl stimmt?[/quote:8e80a]
Deine Vermutung, dass die Fläche nicht richtig angegeben ist, ebenfalls mit in Deinen Widerspruch schreiben und ihn bitten, die Wohnfläche zu belegen.
Ich habe keine (Zahlungs-) Belege über Versicherungen, Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Oberflächenwasser und Müll erhalten- kann ich diese auch von dem Vermieter einfordern?[/quote:8e80a]
Du hast das Recht, diese Belege einzusehen.
Muss ich solche vorläufig berechneten Abrechnungen zahlen, oder kann ich warten bis Belege vorliegen?[/quote:8e80a]
Ebenfalls Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass nur Schätzwerte vorliegen. Auf dieser Basis ist keine Abrechnung möglich.
Dein Vermieter weiß (bzw. muss wissen), dass er nach Ende des Abrechnungszeitraums ein Jahr Zeit zur Abrechnung hat. Abrechnungszeitraum ist meistens das Kalenderjahr, also hätte er bis zum 31.12.08 Zeit, eine korrekte Nebenkostenabrechnung vorzulegen.
Berni911
Anzumerken sei hier, das einige Wohnungen in bestimmten Kostenpositionen mit ihrer WFL: nicht auftauchen können, da sie evt. nicht über diese verfügen. Z.B. kann eine Wohnung nicht zu Warmwasser hinzugerechnet werden, wenn sie ihr WW über ele. Boiler erzeugt.
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Cocinelle
Hallo ihr, vielen Dank für eure Antworten!
Werde den Vermieter (eventuell über meinen Anwalt) anschreiben und Berichtigung verlangen.
@Berni: Nun, sollte dies so sein, dann möchte ich natürlich auch Beweise- abzocken lasse ich mich jedenfalls nicht (abgesehen davon glaube ich aus der Luft gegriffene Behauptungen des Vermieters sowieso nicht mehr).
Und korrigieren muss er die Abrechnung auf jeden Fall, da alle anderen Nebenkosten ebenfalls nicht durch 3 Haushalte (bzw. 6 Personen) geteilt wurden.
LG
Cocinelle
Hallöchen, war mit der Nebenkostenabrechnung jetzt bei meinem Anwalt, der amüsierte sich köstlich und meinte, dass er so eine merkwürdige, fehler- und lückenhafte Abrechnung noch nie gesehen hätte und wir auf sowas am besten erst einmal einfach nicht reagieren sollten.
Des weiteren schickt VM über seinen Anwalt (der ebenfalls überhaupt keinen Plan hat- bzw. den Fall nichteinmal ansatzweise kennt) wie verrückt Briefe, er behauptet seit neuestem, dass die Nachmieter (seine Verwandtschaft *gg*) nicht einziehen könnten, weil zwei Platten im Bad einen (Haar-) Riss aufweisen, die Badfenster mit Holzschutzlasur versehen wurden und der Klodeckel an einer Stelle leicht beschädigt ist (?). <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Jedenfalls will er uns seinen "Verlust" jetzt bald in Rechnung stellen.
Mein Gott, ich finds langsam ja auch schon witzig- Menschen gibts!
LG, ein amüsiertes Cocinellchen.