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zakalwe hat diese Frage gestellt
Hallo,

eine gute Freundin hat im Juli einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Es geht dabei um eine "Zwischenmiete" da der ursprüngliche Mieter bis zum Frühjahr 2009 im Ausland ist.
Der Vertrag wurde zwischen ihr und dem Mieter (nicht dem Vermieter bzw Wohnungsbesitzer) geschlossen.
Der Vetrag wurde also unterschrieben, mit Mietbeginn im 01.09.2008.
Direkt nach Unterschrift hat sie die Kaution unmittelbar die Kaution überwiesen.
Ende August ist dem guten Mann dann eingefallen, dass er noch diverse Dokumente möchte, Ausweiskopie, Schufs Selbstauskunft etc.

Den Ausweis konnte Sie nicht sofort beibringen, da der irrtümlich bereits in einen Umzugskarton gewandert und nur mit Mühen zu finden war.
Auf jeden Fall nicht in der gesetzen Frist von wenigen Stunden.
Auch wegen dieses rüden Vorgehens des Vermieters hat sie das dann abgelehnt, zumal die Frist viel zu kurz war.
Am selben Tag stand die Wohnung dann bereits wieder zur Vermietung im Internet. Also bevor Ablauf der Frist.
Das sind alles keine Sachen die auf ein weiteres gutes Mietverhältnis hoffen lassen.
Sie hat ihn also aufgefordert den unterschriebenen Vetrag zu erfüllen oder die Kaution zurück zu überweisen.

Als Reaktion kam dann diese Woche Montag (also ca. 14 Tage nach Beginn des Vertrags) ein Brief eines Anwaltes, der sie auffordert die Dokumente einzubringen, die Miete zu bezahlen (was sie natürlich nicht hat, sie kann die Wohnung ja auch nicht nutzen), dann würde sie den Schlüssel bekommen.

Allerdings hat sie nach diesen Gebaren wenig Lust in der Wohnung zu wohnen. Ärger beim Auszug wegen minimalen Schäde ist da ja vorprogramiert.

Jetzt meine Frage:
Muss der Vermieter den Vetrag erfüllen - in dem nichts davon stand, dass sie noch dieses und jendes Dokument vorlegen muss?
Hat sie eine Möglichkeit aus dem Vetrag auszusteigen und die Kaution wieder zu bekommen?

Danke.



Stichwörter: nichterfllung + vertrag

0 Kommentare zu „Mietvertrag unterschrieben - Nachträgliche Dokumentenforderung des Vermieters.”

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