forsetis 08.06.2012 17:02
Räumen Sie das Regal weg. Sie haben das Treppenhaus nicht mitgemietet, ergo haben Ihre Schuhe dort nichts zu suchen. Auch eine konludente Genehmigung liegt nicht vor, weil der Mietvertrag etwas anderes besagt.
Jaymalix 08.06.2012 17:16
Was sagen Sie dann zu folgendem Urteil
So hat wohl jedenfalls mal das AG Bergisch-Gladbach entschieden ((AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 06.08.1993 – 61 C 291/93, WuM 1994, S. 197)
forsetis 08.06.2012 18:02
Nichts! Welches Gewicht hat schon ein Urteil eines Amtsgerichts in der Provinz?
Wenn Sie doch schon alles besser zu wissen glauben, verstehe ich nicht, warum Sie es nicht darauf ankommen lassen und Ihrem Vermieter Paroli bieten. Vielleicht beeindrucken Sie ihn ja mit solchem Urteil aus der Provinz.
Jaymalix 08.06.2012 19:04
Eine sehr reife Reaktion...der Sinn einer Diskussion scheint hier nicht verstanden. Schade. Während in anderen Foren debattiert und Meinungen geäußert werden geht es hier anscheinend nur um " ich hab recht, du nicht und wenn du besser argumentierst, bist du doof und provinzial..." Ich wünsche Ihnen lieber forsetis alles gut und denke eine theoretische Diskussion entbehrt jeder Grundlage in diesem Forum...wozu war das Internet nochmal gut wenn nicht Informationen auszutauschen?