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Jaymalix hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Community,

hier ein fiktiver Fall.

Ein Vermieter V hat in seiner Hausordnung einen Abschnitt mit folgenden Wortlaut :
"Die Lagerung von Gegenständen aller Art außerhalb der Mietwohnung, ist dem Mieter nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung darf der Vermieter davon ausgehen, dass es sich um Gegenstände handelt, die der Mieter nicht mehr benötigt. Der Vermieter ist berechtigt, diese Gegenstände ohne vorherige Ankündigung abtransportieren zu lassen."

Mieter M hat nun seit 6 Jahren (seit Einzug) ein kleines Schuhregal, Maße 0,5m x 0,3m Alu, stehen. Nach diesen besagten 6 Jahren fordert der Vermieter V den Mieter M auf dieses zu entfernen und beruft sich auf den o.g. Punkt der Hausordnung.

Dies ist die erste Erwähnung des Vermieters bezüglich des Regales seit den 5 Jahren. Mieter M geht davon aus, dass aufgrund der langen Duldung durch den Vermieter eine konkludente Genehmigung ergangen ist, Vermieter V verneint dies mit Hinweis auf die Hausordnung.

Wie könnte Mieter M antworten um eine gute Formulierung zu haben, durch hörensagen, ist ihm bekannt, dass es zu dieser konkludenten Genehmigung durch Duldung kommen kann.

Vielen Dank für fleißige Antworten. Seht ihr die Sichtweise des Mieters M anders? oder stimmt ihr dem zu?

Achja, es gibt keine Beschwerden anderer Mieter.

4 Kommentare zu „Schuhregal im Treppenhaus”

forsetis Experte! 08.06.2012 17:02

Räumen Sie das Regal weg. Sie haben das Treppenhaus nicht mitgemietet, ergo haben Ihre Schuhe dort nichts zu suchen. Auch eine konludente Genehmigung liegt nicht vor, weil der Mietvertrag etwas anderes besagt.

Jaymalix 08.06.2012 17:16

Was sagen Sie dann zu folgendem Urteil
So hat wohl jedenfalls mal das AG Bergisch-Gladbach entschieden ((AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 06.08.1993 – 61 C 291/93, WuM 1994, S. 197)

forsetis Experte! 08.06.2012 18:02

Nichts! Welches Gewicht hat schon ein Urteil eines Amtsgerichts in der Provinz?

Wenn Sie doch schon alles besser zu wissen glauben, verstehe ich nicht, warum Sie es nicht darauf ankommen lassen und Ihrem Vermieter Paroli bieten. Vielleicht beeindrucken Sie ihn ja mit solchem Urteil aus der Provinz.

Jaymalix 08.06.2012 19:04

Eine sehr reife Reaktion...der Sinn einer Diskussion scheint hier nicht verstanden. Schade. Während in anderen Foren debattiert und Meinungen geäußert werden geht es hier anscheinend nur um " ich hab recht, du nicht und wenn du besser argumentierst, bist du doof und provinzial..." Ich wünsche Ihnen lieber forsetis alles gut und denke eine theoretische Diskussion entbehrt jeder Grundlage in diesem Forum...wozu war das Internet nochmal gut wenn nicht Informationen auszutauschen?

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