Steffan hat diese Frage gestellt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich probiere es auf diesem Wege, weil meine Freundin und ich so langsam an der ganzen Sachlage verzweifeln.
Wir hoffen einfach, dass Sie uns bitte helfen können.
Dieser folgende Fall geht jetzt schon etwas länger, daher schildere ich am besten alles:
Meine Freundin wohnt mit 2 anderen Personen in einer WG. Die Hauptmieterin ist meine Freundin´s Mutter.
Da es in der WG zu einigen Problemen kam, hatte man sich daürber geeinigt, dass beide WG-Partner zum 28.02.2010 ausziehen. Dieses wurde im Dezember beschlossen. Da sich die Elternteile meiner Freundin und dem anderen "Mädchen" sehr gut verstehen und sich schon ewig kennen wurde es nicht schriftlich gemacht.
Jedenfalls wollten meine Freundin und ich diese Wohnung ab 01.03.2010 alleine beziehen. Nun kam es dazu was keiner ahnte, dass komischerweise niemand von den Eltern die dabei waren und der weiblichen Person weiß, dass Sie zum 28.02.2010 ausziehen wollten und sollten. Der absolute "Super-Gau" halt.
Und das mit der Begründung, dass es nicht schrftlich gemacht wurde und ich zitiere:" Oh, da ist euch wohl ein dicker fetter Fehler unterlaufen." (Anmerkung: schriftliche Kündigung erfolgte danach sofort zum 31.05.2010)
Meine Frage ist, ob man hier bei dieser mündlichen Kündigung irgendwelche Möglichkeiten hat und sie doch noch zum eigentlichen Kündigungstermin heraus bekommt? Das Leben hier wird von Seiten der weiblichen Person zur Hölle gemacht. Die Heizung wird immer voll aufgedreht, Licht überall angelassen, Absprachen das in der Wohung nicht geraucht wird - wird täglich gebrochen und verbal wird es auch des öfteren sehr laut. Hinzukommen Drohungen (körperlicherseits) und es werden mit Absicht die Türen immer wieder geknallt, um einen zu ärgern.
Hier das Hauptproblem meiner Mietrechtfrage(!!!!!):
Außerdem kommt jetzt hinzu, dass seit Ende Dezember die Zwillingssschwester bei ihr mit im Zimmer wohnt.
D.h. das natürlich mehr Wasser, Strom und alles was weiter dazu gehört für eine Person mehr hinzukommt.
Die Frage ist jetzt wie lange man die Person dulden muss - bis man dahingehen tätig werden kann??? Bzw. ob man da überhaupt etwas machen kann???
Ab wann wird diese weitere Person nicht mehr als Besuch angesehen???
Sie bezahlt keinen Cent und das geht einfach nicht. Uns fehlt aber die rechtliche Handhabe, um genau und gut argumentieren zu können. Die beiden müssen so schnell wie möglich raus, denn es ist wirklich die Hölle hier! Einfach so das man auf der sicheren Seite ist!
Vielen Dank im Voraus!
LG Steffan