Susanne
Da sollte man nicht lange fackeln und zum Rechtsanwalt. Du zahlst ja auch vollständige Miete, kannst die Wohnung aber nicht insgesamt nutzen. Der Vermieter ist grundsätzlich für Instandhaltung und Instandsetzung zuständig. Weder fallen diese defekte unter die Schönheitsreparaturen, noch unter die Kleinreparaturklausel, da der Zustand ja schon so bei Einzug war und auch von Dir bemängelt wurde!!!
jayd
hausverwaltung erklärt mir nach erneutem gespräch am heutigen tage das der hausvermieter garnichts machen müssen,da ja alles so gesehen funktioniert. spülkasten und handmischer werden jetzt erstmal gemacht. rohre will sich der vermieter selbst nen überblick verschaffen...könnte laut hausverwaltung 1-2 monate dauern. Waschbecken(trotz Riss) und Klo sind funktionsfähig ,darum wird daran nichts erneuert. Von einer Duschstange wird gleich abgesehen. Da wir so oder so in der Beziehung immer schon ärger hatten mit der Hausverwaltung und dem Vermieter (da der linke vogel versucht wo es geht centbeträge zu sparen) wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als nen rechtsanwalt für mietrecht einzuschalten. nur kostet da schon das beratungsgespräch an die 40-50 euro oder ? theoretisch lohnt es sich da fast nicht um paar rohrer, ein klo und ein spülbecken erneuern zu lassen oder ?
mfg j.d.
Susanne
Das ist die Frage.
Falls Du im Recht bist, mußt der Gegner die Anwaltskosten bezahlen. Stellt sich auch die Frage: Was ist denn bei der Wohnungsbesichtigung dazu gesagt worden, der Zustand ist Dir doch sicher aufgefallen!
Falls also gesagt wurde, dass das gemacht wird, fehlt hier eine zugesicherte Eigenschaft.