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Jaelle hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir beabsichtigen in ein Haus zu ziehen, welches z.Zt. noch über eine eigene Wasserversorgung verfügt.
Laut eines Ratsbeschlusses besteht für max. 10 Jahre kein Anschlusszwang an die Stadtwasserversorgung wenn man eine Gewisse Investition in die eigene Wasserversorgung gesteckt hat.(Keine Ahnung wann das zuletzt gemacht wurde)

Meine Frage ist nun:

Wenn diese 10 Jahre um sind und das Haus ans Wassernetz der Stadt angeschlossen werden muss: (Keine Ahnung wann das zuletzt gemacht wurde)

Kann der Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen?

MfG Ina

0 Kommentare zu „Hausanschlußkosten für Stadtwasserversorgung auf Mieter umlegbar?”

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