Bernd Steinbach
Für Streitigkeiten, die sich bereits vor Versicherungsbeginn angebahnt haben, besteht kein Versicherungsschutz. Bei bestimmten Streitigkeiten besteht darüber hinaus eine Wartezeit von 3 Monaten. Das heißt, dass zwischen Versicherungsbeginn und dem Anbahnen einer Streitigkeit mindestens 3 Monate liegen müssen.
Die Mietwohnung ist nicht automatisch mitversichert.