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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich brauche wie es aussieht bald einen Rechtsbeistand und möchte daher eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Ich bin im deutschen Mieterbund und möchte gerne wissen wenn ich die heute abschließe ob ich die dann auch gleich in Anspruch nehmen kann???

1 Kommentar zu „Rechtsschutzversicherung - ab wann hat man Anspruch”

Bernd Steinbach

Für Streitigkeiten, die sich bereits vor Versicherungsbeginn angebahnt haben, besteht kein Versicherungsschutz. Bei bestimmten Streitigkeiten besteht darüber hinaus eine Wartezeit von 3 Monaten. Das heißt, dass zwischen Versicherungsbeginn und dem Anbahnen einer Streitigkeit mindestens 3 Monate liegen müssen.

Die Mietwohnung ist nicht automatisch mitversichert.

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