forsetis 15.06.2012 07:52
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur noch auf der Seite liegend parken können, hätten Sie Recht mit Ihrer Beschwerde. Wenn Ihnen aber nur ein Parkplatz ohne Angabe der Größe vermietet wurde, Sie Ihr Auto immer noch parken können, läuft die Beschwerde ins Leere. Oder fahren Sie einen überbreiten Hummer?
Darum sehe ich auch keine Veranlassung für den Vermieter, sein Vorhaben vorher anzukündigen, bzw. um Erlaubnis zu fragen.
forsetis 15.06.2012 12:32
Nachtrag:
In der Überschrift steht groß und deutlich "Stellplatz Mieterhöhung". Hat Ihr Vermieter schon die Miete für den Stellplatz erhöht? Wenn nein, dann reden wir doch über ungelegte Eier.
sgrund 15.06.2012 20:42
Es gab zwar bisher keine Mieterhöhung aber die Größe wurde ja bereits abgeändert, von daher geshen sind die ungelegten Eier nur teilweise richtig.
forsetis 16.06.2012 07:52
Die Parkplätze wurden erstmalig eingeteilt, na und? Welches Recht leiten Sie daraus ab? Ihr Vermieter hätte um Erlaubnis fragen müssen?
Und warum lassen Sie die Katze nicht endlich aus dem Sack und schreiben, wie viel Platz Ihnen jetzt zum Parken noch bleibt.
sgrund 16.06.2012 17:59
Die einzelnen Parkplätze sind optisch oder anders nicht klar abgetrennt sondern nur per Nummerschild an einem Pfahl gekennzeichnet. Die einzelnen Größen variieren. Wenn mir jemand sagt, wie ich ein Bild hochladen kann, dann werde ich dies gerne tun, oder per Mail versenden. So bekommt man am Besten einen Eindruck über den gesamten Platz.