Balkonexperte 15.09.2010 12:20
Ohne den genauen Wortlaut Ihrer Schönheitsreparaturenklausel zu kennen, kann Ihnen niemand antworten.
Sie können sich aber am besten selbst in diese Problematik einlesen:
http://www.juristen-verlag.de/hosting/AGB-Recht/Publikationen/BGH_zu_Endrenovierungsklauseln/bgh_zu_endrenovierungsklauseln.html#Einfuehrung
Fakt ist aber, dass nach einer Mietzeit von 5 Jahren sicherlich eine Renovierung fällig ist, wenn die Möbel mal weggeräumt sind.
Aber das hängt wirklich von Ihrem Mietvertrag ab.
mono 18.09.2010 10:20
Hat der BGH nicht bereits vor längerer Zeit entschieden, dass die vertragliche Verpflichtung die Wände weiß zu streichen eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellt und mithin zur Unwirksamkeit der SchönRep-Klausel führt ?