mikrowelt 19.06.2011 21:01
Nachtrag: hier mein Blogartikel dazu: http://mikrowelt.sub-noise.com/?p=3729
Balkonexperte 20.06.2011 08:45
Aber sicher! Der Strom, den Sie verbrauchen werden Sie so oder so bezahlen müssen, da kennen die Versorger kein Pardon, denn die sind nicht die Heilsarmee.
Da für die Anmeldung beim Versorger (Stadtwerke?) der Mieter (Verbraucher) und nicht der Vermieter zuständig ist, hätten Sie von Anfang an die Angelegenheit in die Hände nehmen müssen.
Und anstatt ellenlange Mails zu schreiben, wäre ein persönliches Vorsprechen beim Versorger sicherlich produktiver gewesen.
mikrowelt 20.06.2011 10:08
@Balkonexperte:
Beim Lesen des Blogartikels wäre Ihnen sicherlich aufgefallen, dass wir persönlich beim Versorger (EON. edis) vorgesprochen hatten. Ich wollte hier lediglich den Roman vermeiden, den ich an EON hatte schreiben müssen, da dort weder auf Anmeldungen seitens unseres Vermieters, noch auf unsere Anrufe und nun auch nicht auf unsere Mail reagiert wurde. In unserem Fall ist es weiterhin so, dass der Vermieter - eine Gesellschaft - in unserem Wohngebiet etwa 500 Wohneinheiten verwaltet und die Anmeldungen, bzw. Ummeldungen durchführt. Auch habe ich mich in anderen Wohnungen nie persönlich anmelden müssen, da der Vermieter nach Auszug des Vormieters mich stets beim jeweiligen Standardversorger gemeldet hatte, einen Wechsel konnte ich dann selbst durchführen. Und wie geschrieben - wir sind ja bereit zu zahlen.
Balkonexperte 20.06.2011 10:50
Meinen Sie wirklich, dass sich Beantworter Ihrer Frage zuerst in Ihrem Blog umschauen?
Wenn Sie nicht in der Lage sind, in kurzen Sätzen Ihr Problem zu schildern, dann sollten Sie mal üben. Und Ihre Probleme mit EON sind sicherlich kein mietrechtliches.
Gotthilf 20.06.2011 12:39
Meiner Meinung haben Sie sich schrecklich wegen Unwissenheit blamiert. Diese Unwissenheit haben Sie auch noch kräftig in dem Blog zur Schau gestellt.
Grundsätzlich ist jeder selbst für die Anmeldung beim Stromversorger zuständig. Bei der Anmeldung gibt man den Zählerstand, Zählernummer und die persönlichen Daten bekannt, so dass keine Verwechselung passieren kann.
Ob Sie sich immer von anderen rechtswidrig haben anmelden lassen ist völlig uninteressant. Daraus erwächst kein Recht auf eine Anmeldung durch nicht befugte Gesellschaften oder Personen.