Gast
Hallo,
wenn das Türschloss nicht richtig funkt., also defekt ist, liegt wohl ein Mangel vor, wenn Sie die Hausverwaltung schon mehrmals auf diesen Mangel hingewiesen haben (am besten Schriftlich), würd ich die Miete mindern!
Nur so können Sie der Hausverwaltung dampf machen !
Sie haben ein recht auf Mietminderung, wenn es Mängel in der Mietwohnung gibt.
Hab zwar leider nicht die genau Mietminderungstabelle gefunden, würd aber ca. 5-8 % für passend halten.
Gruß
Gast
Hallo,
ein klemmendes Schloß ist kein Mangel an der Mietsache....
Ausserdem darf die Miete erst nach schriftlicher (bei Mietsachen sollte man eh nix anderes machen) aufforderung mit Fristsetzung mindern (wenn die Frist verstrichen ist.
Ansonsten liegt ein Verstoss gegen die Pflicheten des Mietvertrages vor.
Greetings
Martin