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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
guten abend!

ich habe folgendes problem: als ich letztes jahr im april in eine mietswohnung eingezogen bin, wurde bei der schlüsselübergabe festgestellt das die orginal schlüssel nicht mehr vorhanden sind, daher musste der vermieter die wohnungstür aufbrechen, daraufhin wurde mir eine provisorisches schloss eingebaut mit der zusicherung das innerhalb der nächsten 4 wochen ein neues schloss eingebaut werden sollte. für dieses provisorische schloss existierten nur zwei schlüssel und für die hauseingangstür nur ein einziges und ausserdem war das schloss defekt woraufhin ich mehrmal den hausmeister nachts um 23.00 uhr anrufen musste damit er mich in die wohnung rein lasen konnte.
nach mehrmaligen telefonaten und versprechen der verwaltung das ein neues schloss bestellt wurde, ist bis heute leider immer noch nichts passiert. ich habe die verwaltung kurz vor dezember um eine verbindliche stellungnahme gebeten woruaf ich einen brief erhalten habe wo es mal wieder hiess, das man einen schloss bestellt hat und in den nächsten 4-5 wochen da sein müsste. jetzt sind wieder 3 monate vergangen, auf meine anrufe reagieren sie nicht. ich weiss leider nicht mehr weiter.

meine frage daher was für möglichkeiten habe ich?

ich bitte um entschuldigung für die rechtschreibfehler, bin leider noch nicht all zu lange in deutschland.

ich würde mich über ihre vorschläge freuen.
MfG
Samson
Stichwörter: möglichkeiten

2 Kommentare zu „was für möglichkeiten habe ich?”

Gast Experte!

Hallo,

wenn das Türschloss nicht richtig funkt., also defekt ist, liegt wohl ein Mangel vor, wenn Sie die Hausverwaltung schon mehrmals auf diesen Mangel hingewiesen haben (am besten Schriftlich), würd ich die Miete mindern!

Nur so können Sie der Hausverwaltung dampf machen !

Sie haben ein recht auf Mietminderung, wenn es Mängel in der Mietwohnung gibt.

Hab zwar leider nicht die genau Mietminderungstabelle gefunden, würd aber ca. 5-8 % für passend halten.

Gruß

Gast Experte!

Hallo,
ein klemmendes Schloß ist kein Mangel an der Mietsache....
Ausserdem darf die Miete erst nach schriftlicher (bei Mietsachen sollte man eh nix anderes machen) aufforderung mit Fristsetzung mindern (wenn die Frist verstrichen ist.
Ansonsten liegt ein Verstoss gegen die Pflicheten des Mietvertrages vor.
Greetings
Martin

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