Bladder 24.08.2011 14:34
Für den oben genannten Zeitraum waren Sie kein Verbraucher sondern der Vermieter. Daher sollten Sie die Mahnung einfach an den Vermieter weiter geben und dem Energieversorger darüber eine Nachricht zukommen lassen.
mOnI1072 24.08.2011 14:41
Gilt dies auch wenn wir vorher renoviert haben,auch im Auftrag des Vermieters??
Berthelstal 24.08.2011 16:06
Und was im Auftrag vereinbart????
Kann hier niemand wissen.