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dot7 hat diese Frage gestellt
Ich bin gerade auf der Suche nach einer Wohnung. Nun habe ich eine echt super Wohnung gefunden. Die Provision die der Makler haben wir ist jedoch ernorm.

Also habe ich mich mal im Internet schlau gemacht, und folgendes gefunden.
(1) Ein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume steht dem Wohnungsvermittler nur zu, wenn infolge seiner Vermittlung oder infolge seines Nachweises ein Mietvertrag zustande kommt.

(2) Ein Anspruch nach Absatz 1 steht dem Wohnungsvermittler nicht zu, wenn
3. der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter oder Vermieter eine juristische Person ist, an der der Wohnungsvermittler rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist. Das gleiche gilt, wenn eine natürliche oder juristische Person Eigentümer, Verwalter oder Vermieter von Wohnräumen ist und ihrerseits an einer juristischen Person, die sich als Wohnungsvermittler betätigt, rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist.
http://www.anwaltonline.com/show.asp?x=gesetze/wohnungsvermittlung/2.html

Also, wenn Makler und Verwalter wirtschaftlich verbunden, darf der Makler keine Provision verlangen.

Mein Fall (Namen geändert):
Petra Müllerdics - Wohnungsvermittlung, die sich aber n scheiß darum kümmert (aber trotzdem Wohnungen anbietet - halt die tolle die ich gefunden hab)
Müllerdics Immobilien (Diese verwaltet Wohnungen von Vermietern)

In allen mir bekannten Fällen tritt die Müllerdics Immobilien als Verwalter der Wohnungen auf die die Petra Müllerdics Wohnungsvermittlung anbietet.
Ich denke, dass man das als wirtschaftlich verbunden bezeichnen darf. Petra Meyerdierks wurde, laut meinem ermessen nur deshalb gegründet, um von den Mieter Provision verlangen zu können. Juristisch zwar getrennt (zumindest habe ich nichts gefunden!) aber wirtschaftlich verbunden.

Es geht um eine Provision von ca. 1000€ in diesem Fall und 500€ bei der Wohnung in der ich jetzt wohne (und da man das noch 3 Jahre nachverlangen kann wären das 1,5 T&#8364 ;)

Was soll ich tun.

1. Idee: Diesen Mietvertrag abschließen und danach (ggf. mit Anwalt) auf die Müllerdics zugehen
2. Idee: Vorher erwähnen, dass man da sowas rausgefunden hat und dann (hoffentlich) keine Provision zahlen müssen. Danach nichts weiter machen.

In beiden Fällen werde ich nächste Woche versuchen rauszubekommen ob Müllerdics Immobilien wirklich in allen Fällen Verwalter ist.


Was denkt ihr?

Danke
Stichwörter: provision + verwalter + makler

0 Kommentare zu „Makler und Verwalter wirtschaftlich verbunden?”

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