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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe mal eine dringende Frage. Uns wurde vor kurzem mitgeteile, dass unser Vermieter insolvent ist und daher ein Zwangsverwalter eingeschaltet wurde der die Wohnung zwangsversteigert. Wir müssen nun unsere Miete ab sofort an diesen Zwangsverwalter zahlen. Alle Belange sind auch ab sofort mit ihm zu klären. Nun meine Frage dazu. Wir haben die Wohnung bereits zum 31.10.2007 gekündigt. Beim Einzug haben wir eine Kaution von 2 Nettokaltmieten an den bisherigen Verwalter eingezahlt. Da jetzt unklar ist ob wir überhaupt noch unsere Kaution wiederbekommen werden, würde ich gerne die Kaution mit der Miete für September und Oktober verrechnen. Andernfalls könnte es sein, das ich durch das Insolvenzverfahren vielleicht gar nichts mehr von meiner Kaution sehe. Darf ich in Anbetracht dieser Situation die Kaution von meiner Miete abziehen. Ich wüßte mir sonst nicht anders zu helfen.

Würde mich über viele schnelle Antworten freuen.

Viele Grüße

lilly0281
Stichwörter: wohung + zwangsverwaltung

1 Kommentar zu „Zwangsverwaltung der Wohung”

Werner1 Profi

Zwangsverwaltung:
Für die Mietkaution gilt: Der Mieter kann vom Vermieter bei Beginn der Zwangsverwaltung die Aushändigung der Kaution an den Zwangsverwalter verlangen.(LG Düsseldorf WM 92, 542)Solange dieses nicht geschehen ist, kann der Mieter gegenüber dem Zwangsverwalter aber keinen Schadensersatzanspruch wegen nicht gesetzmäßiger Anlage der Mietkaution durch den ehemaligen Vermieter geltend machen (AG Köln WM 87, 351). Nach Ende des Mietverhältnisses muss der Zwangsverwalter die Kaution zurückzahlen, selbst dann wenn er den Betrag gar nicht vom Vermieter erhalten hat. (OLG Hamburg WM 2002, 29)

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