forsetis 10.10.2016 09:49
Wenn Sie nicht den zusätzlichen Fehler gemacht haben und einen Mietvertrag mit Kündigungsausschluss unterschrieben haben, sollten Sie bis spätestens zum 2. Dezember den Mietvertrag kündigen, aber beweisbar. Entweder Sie senden die Kündigung mit Einwurfeinschreiben, oder eine Vertrauensperson übergibt die Kündigung in ihrem Auftrag. Alles andere bringt nichts bei solch einer Vermieterin, die ihre Pflichten nicht kennt.
anna2006 10.10.2016 11:29
Der Mietvertrag wurde für ein Jahr geschlossen. Wenn es passt könnte ich den Mietvertrag verlängern.
Möchte ich nicht, ist klar. Aber es muss irgendwie machbar sein mein Geld bezüglich der Stromkosten zurück zu bekommen.
Ich habe bereits mit dem Anbieter telefoniert,der sagt es ist nicht deren Sache und nun? Werde ich jetzt auf den hohen Kosten sitzen bleiben? Schlimm , soetwas passiert mir in der nächsten Wohnung nicht noch einmal.
Danke für die Antwort.
forsetis 10.10.2016 12:34
Bei jedem Verlassen des Hauses alle Sicherungen, die nicht nötig für ihre Wohnung sind, ausschalten. Sie werden sehen, wie schnell ein Elektriker im Haus ist, der das ändert. Mit den zuviel gezahlten Stromkosten ist es solch eine Sache. Sie können die Höhe nicht beweisen, darum sollten Sie das ohne Gericht klären und entsprechend die Miete kürzen nach Ankündigung.