Susanne
Nein, das ist natürlich nicht ok. Der Allgemeinstrom muss über einen separaten Zähler laufen.
Rano
Möglicherweise ist die Aufsplittung der Stromkreise sehr aufwendig. Dies müßte aber vor Ort, zB durch eine Untersuchung durch einen Elektriker eruiert werden.
Ist die Abtrennung des Allgemeinstroms von Eurem Zähler einfach, würde ich schon mit gewissem Nachdruck versuchen, die VM zu dieser technischen Änderung zu bewegen.
Allerdings sollte man dabei bedenken, dass fortan die Grundgebühr für diesen Zähler auf die drei Mietparteien aufgeteilt wird und dies vielleicht (!) schon den Betrag übersteigt, den ihr jetzt bezahlt.
Das kann aber von hier aus nicht beantwortet werden. Läuft z.B. die Zentralheizung auf dem Allgemeinstrom, kommt hier schon einiges zusammen.
Ist die Abtrennung nur aufwendig und kostenintensiv möglich, könnte man auch über eine Schätzung der Stromkosten nachdenken, die ihr offensichtlich für die Gemeinschaft mittragt. Davon sollten Euch dann zwei Drittel erstattet werden.
Gruß
Ralph
kavlico
Daran hatte ich auch schon gedacht. Sie kann ja den anderen Mietern einen passenden Betrag in Rechnung stellen, den sie uns dann am Jahresende gutschreibt. Ich wusste nur nicht, ob ich durch die bisherige Duldung auch noch den Bewegungsmelder hinnehmen muß, auch auf die Gefahr hin, daß unsere Kosten steigen, z. B. durch eine zu empfindliche Einstellung.
Rano
Nein, in diesem Falle führt eine Duldung nicht zu einem 'Gewohnheitsrecht' des Vermieters. Und schon gar nicht, nachdem sich an dem bisherigen Zustand durch die Aussenleuchte etwas verändert hat.
Gruß
Ralph