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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe folgendes Problem, wohne seit ca. 1,5 Jahren in einer Wohngemeinschaft,
zur Untermiete mit dem Hauptmieter zusammen in einer 4er-WG. Wir (3) haben einen
mündlichen Vertrag mit ihm, indem der Mietzins auf 180Euro festgelegt wurde. Er
sagte bei Vertragsabschluß dies sein exakt ein Viertel der Warmmiete. Nun, nach 1,5
Jahren haben wir festgestellt das der ware Mietzins (WM=KM+NK) nur 612Euro beträgt.
Daraufhin haben wir sofort mündlich gekündigt, und mit ihm mündlich vereinbart die
letzten drei Monatsmieten nur noch das wirkliche Viertel zu zahlen. Außerdem wollte
er uns einen Vorschlag zur Schuldentilgung der erhaltenen Mehrkosten (ca.1000Euro)
machen.

Der erste Monat ist nun fast verstrichen, und er will uns nun gar nichts mehr zurück-
zahlen, droht mit seinem Anwalt und will weiterhin die 180Euro/Monat. Da diese 1000Euro
mehr als 6 Monatsmieten (wahre WM (Viertel)) sind wollen wir (alle 3) nun die letzten
2 Monate einfach nicht zahlen (also 6WM), um so noch an unser Geld heranzukommen.

Sind wir im Recht dazu (Rechtsgrundlage)?
Ist der Vertrag überhaupt rechtens (zwecks falscher Angaben)?
Wie stehen unsere Chancen vor Gericht?
Was würden Sie tun?
Stichwörter: wgtrouble

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