Berthelstal 07.12.2011 23:56
Glaub ich nicht.
Für Unfälle innerhalb der Wohnung, sofern der Vermieter die Verkehrssicherungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat, sind Sie schon selbst zuständig.
Bladder 08.12.2011 09:57
Da der Vermieter auch haftbar ist, wenn jemand z.B. bei einer defekten Treppenbeleuchtung fällt bzw. sich verletzt, dann sollte er auch für den geschilderten Schaden haftbar sein.
Aber warum fragen Sie hier und nicht den Vermieter?