smile30625 21.08.2009 14:55
Hallo,
Sie müssen auf diese eigenartige Forderung des Vermieters nicht eingehen. Wenn er eine neue Tapete möchte, soll er das Tapezieren selbst übernehmen. Lassen Sie sich nicht im Vertrag schriftlich verpflichten, diese Arbeiten zu übernehmen. Wenn er diesen Passus schon in das Formular eingetragen haben sollte, bestehen Sie darauf, diesen zu streichen.
Viele Grüße
smile
I.H. 21.08.2009 15:10
Hallo smile,
vielen Dank für die schnelle Antwort Wir würden sehr gerne die Wohnung mieten und haben die Tapezierung voreilig bei der Besichtigung mündlich zugesagt. Den Vertrag werden wir erst morgen sehen, allerdigs haben wir bei der Zusage nicht abgewogen, welche Kosten auf uns dadurch zukommen werden. Schließlich gehört die Wohnung uns nicht und wir würden sehr gerne solche Investitionen irgendwie vermeiden und die Wohnung trotzdem mieten..
smile30625 21.08.2009 15:37
... dann sagen Sie genau dies dem Vermieter: Eine verbindliche schriftliche Verpflichtung im Mietvertrag möchten Sie nicht eingehen, da Sie die hohen Kosten und den Aufwand des Tapezierens nicht tragen möchten. Die mündliche Zusage erfolgte ohne vorherige Berechnung der damit verbundenen finanziellen Belastung. Im übrigen wird der Mietvertrag höchstwahrscheinlich eine Klausel enthalten, nach der nur schriftliche Vereinbarungen bindend sind und mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden. Wenn Sie also die Tapezierverpflichtung nicht in den Vertrag aufnehmen, besteht auch keine beweisbare Verpflichtung.