Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
I.H. hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

uns wurde eine 3 Zimmer Mietwohnung (ca. 70 m²) zugesagt, die bereits ab 01.09 frei wird. Ab September möchte der Vermieter den Teppichboden in der Wohnung entfernen und durch Laminat ersetzen. Bereits bei der Wohnungsbesichtigung hat er angekündigt, dass die Raufasertapete, seines Erachtens, keine Struktur mehr hat und somit von dem neuen Mieter ersetzt werden müsste. Der Vermieter wünscht sich, dass die Tapezierung vor der Verlegung des Laminats stattfindet. Weil die Wohnung an uns erst zum 01.11 vermietet wird, müssten wir somit bereits 1,5 Monate davor die Wände tapezieren und streichen, damit anschliessend Boden neu verlegt werden kann!!!
Die Vormieterin verlässt somit die Wohnung ohne tapezieren oder streichen zu müssen, obwohl sie ca. 10 Jahre lang die Wohnung gemietet hat. Die Raufasertapete hat meines Erachtens noch ausreichend Struktur um evtl. zum letzten Mal gestrichen zu werden, ausserdem ist es für mich neu, dass ein neuer Mieter bereits vor dem Einzug alte Tapete entfernen und auf eingene Kosten neu tapezieren muss!! Morgen haben wir einen Termin beim Vermieter bezüglich des Vertrags. Bitte dringend um Rat und vielen Dank im voraus!

I. H.

3 Kommentare zu „Tapezieren vor dem Einzug?”

smile30625 Experte! 21.08.2009 14:55

Hallo,

Sie müssen auf diese eigenartige Forderung des Vermieters nicht eingehen. Wenn er eine neue Tapete möchte, soll er das Tapezieren selbst übernehmen. Lassen Sie sich nicht im Vertrag schriftlich verpflichten, diese Arbeiten zu übernehmen. Wenn er diesen Passus schon in das Formular eingetragen haben sollte, bestehen Sie darauf, diesen zu streichen.

Viele Grüße
smile

I.H. 21.08.2009 15:10

Hallo smile,

vielen Dank für die schnelle Antwort :-) Wir würden sehr gerne die Wohnung mieten und haben die Tapezierung voreilig bei der Besichtigung mündlich zugesagt. Den Vertrag werden wir erst morgen sehen, allerdigs haben wir bei der Zusage nicht abgewogen, welche Kosten auf uns dadurch zukommen werden. Schließlich gehört die Wohnung uns nicht und wir würden sehr gerne solche Investitionen irgendwie vermeiden und die Wohnung trotzdem mieten..

smile30625 Experte! 21.08.2009 15:37

... dann sagen Sie genau dies dem Vermieter: Eine verbindliche schriftliche Verpflichtung im Mietvertrag möchten Sie nicht eingehen, da Sie die hohen Kosten und den Aufwand des Tapezierens nicht tragen möchten. Die mündliche Zusage erfolgte ohne vorherige Berechnung der damit verbundenen finanziellen Belastung. Im übrigen wird der Mietvertrag höchstwahrscheinlich eine Klausel enthalten, nach der nur schriftliche Vereinbarungen bindend sind und mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden. Wenn Sie also die Tapezierverpflichtung nicht in den Vertrag aufnehmen, besteht auch keine beweisbare Verpflichtung.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.