fin
Normalerweise kommen Sie an gar kein Geld mehr ran. Als Untermieter sind Sie ohne Einverständnis des Eigentümers überhaupt nicht befugt an der Wohnung etwas zu ändern. Renovierungen gehen auf Ihr Konto wenn Sie dies aus freien Stücken gemacht haben. Ich denke hierzu hat Sie niemand gezwungen.
Lag Ihrem Vermieter überhaupt eine Erlaubnis zur Untervermietung vor?
Wenn nein, sieht die Sache sehr schlecht für Sie aus und es kann sogar eine fristlose Kündigung folgen.
Rano
Meines Wissens stört es die Behörden wenig, wenn Gewerbefläche bewohnt wird. Anders sähe es aus, wenn eine Wohnung zu Gewerbezwecken 'missbraucht' wird.
Wenn also der Eigentümer nicht gegen die UNtervermietung einzuwenden hat, würde ich mir nicht zu viele Sorgen machen.
Gruß
Ralph