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Tarifvertragsrecht Verdienst- und Entlohnung Arbeits- und Angestelltenrecht - Tarifvertragsauslegung Zulagen Arbeitszeit

20.6.2001 4 AZR 585/00 Die Regelung über die Gewährung bezahlter freier Tage als Arbeitszeitausgleich in § 3 Ziff. 2 des MTV für die Systemgastronomie, Bereich: Westdeutschland gilt ab 1. Januar 1999 auch für die Arbeitnehmer, die ab 1. Juli 1996 eingestellt worden sind. Bezahlte Ausgleichstage - Arbeitszeitverkürzungstage - für neu eingestellte Arbeitnehmer/innen TVG § 1 Auslegung TVG § 1 Tarifverträge: Systemgastronomie; Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden für die Systemgastronomie im Bundesverband der Systemgastronomie e.V. Bereich: Westdeutschland vom 6. November 1996 § 3 Ziff. 2 und Ziff. 3

Aktenzeichen: 4AZR585/00 Paragraphen: TVG§1 Datum: 2001-06-20

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