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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe ein Problem mit meinem Mietvertrag. Ich habe vor 1,5 Jahren einen Zeitmietvertrag für ein Haus unterschrieben. Auf dem Grundstück befindet sich ein Büro des Vermieters, allerdings sagte der Vermieter, er würde sich wenige Monate später zur Ruhe setzen und dann noch ca. ein mal im Monat im Büro sein. Das hätte ich besser schriftlich verlangt, denn eigentlich ist der Vermieter bis auf wenige und sehr kurze Unterbrechungen jeden Tag bis mindestens 20-21 Uhr in seinem Büro. Dadurch fühle ich mich irgendwie eingeschränkt, ich nutze den Garten kaum, wenn er im Büro sitzt und das ist quasi immer der Fall. Also überlege ich jetzt, ob es eine Möglichkeit gibt aus dem 5 Jahres-Mietvertrag herauszukommen. Mit der mündlichen Vereinbarung, werde ich es wohl schwer haben. Es gibt zwar mehrere Personen, die die Absprache bezeugen können. Aber dann kann er immer noch mit "da habt ihr mich missverstanden" oder ähnlichem kommen.
Also nun ein anderer Ansatz. In dem Zeitmietvertrag sind Befristungsgründe eingetragen. Meine Frage wäre jetzt: ist es zulässig, zwei Befristungsgründe anzugeben und zwar lautet der Text so:

a) Der Vermieter benötigt die Räume nach Ablauf der Mietzeit als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts.

Als Wohnraum für Kind xxxxx oder yyyyy (es sind die Vor-Namen seiner Kinder genannt)[/i:1eded]

b) Der Vermieter will nach Ablauf der Mietzeit in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instandsetzen, dass die Massnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden.

wenn a) nicht zutrifft: Vermietung mit dem auf dem Grundstück vorhandenen Bürogebäude[/i:1eded]

Gerade der Satz "wenn a) nicht zutrifft ..." ist kein vom BGB anerkannter Befristungsgrund! Ich hoffe, dass mein Vermieter hier einen Fehler gemacht hat und ich somit einen Vertrag habe, der auf unbestimmte Zeit geschlossen worden ist und somit unter dreimonatiger Kündigungsfrist kündbar ist. Was meint Ihr dazu, gibt es hier angehende Juristen?
Gruß aus dem Rheinland

1 Kommentar zu „Unzulässige Befristungsgründe eines Zeitmietvertrages”

Ghostraider Experte!

Zum einen ist es so das Zeugen die nicht zur Familie gehören vom Gericht anerkannt werden und oft zum Siegeszug gegen die andere Partei eingesetzt werden dürfen.
Das heißt der Vermieter hat Pech wenn er sich falsch ausgedrückt hat.

Zeitmietverträge können große Fallen haben und diese kann nur ein Fachanwalt sehen so das ich Ihnen raten werde nicht zu lange zu warten und einen solchen aufzusuchen.

In Bezug auf die Büronutzung könnte vielleicht ein Vertragsbruch oder nur eine Mietminderung rauskommen.

Gruß
ghost

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