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assib82 hat diese Frage gestellt
Hallo,

in meinem Mietvertrag steht drin das der Mietvertrag unbefristet ist aber mindestens 2 Jahre läuft. Dennoch gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Nun haben wir erlebt das eine schwere Alkoholikerin über uns Wohnt und seit dem wir die Polizei wegen unserer gewünschten Nachtruhe gerufen haben nur noch Terror schiebt und Aktionen reißt wie 2.30 Uhr morgens sturmzuklingeln vor die Tür treten ...

Daher wir ein Baby im Haus haben möchten wir wieder aus der Wohnung raus. Aus diesem Grunde stellt sich die Frage kann er uns knebeln? Ich hab zwar gegoogelt aber die einzige erkenntnis die ich ziehen konnte wäre das es nur noch Befristete und unbefristete Verträge gibt. Und da unserer ja unbefristet ist soll die gesetzliche Kündigungsfrist gelten und demnach müssten wir keine 2 Jahre dableiben. Ist das so richtig?
Stichwörter: kndigungfrist

3 Kommentare zu „Mietvertrag rechtens?”

Susanne Experte! 09.05.2008 11:09

Kommt auf den genauen Wortlaut an:
Ein gegenseitiger Ausschluss der ordentlichen Kündigung ist möglich, auch per Formularmietvertrag. Man könnte also versuchen über eine ausserordentliche Kündigung rauszukommen, da müsste aber der Anwalt behilflich sein.
Weiterhin wäre eine Zeitmietvertrag möglich, der dann in einen unbefristeten übergeht, z.B. der MV beginnt am Datum und endet am Datum, weil z.B. der VM die Wohnung selbst beziehen will (Begründung ist erforderlich). Entfällt der Befristungsgrund, geht der MV in einen unbefristeten über.
Einen MV , der unbefristet ist und "mind. 2 Jahre läuft" wie von Dir beschrieben, gibt es nicht (sowas wie Mindestmietzeit). Ein Kündigungsausschluss muss gegenseitig bestehen, eine Klausel, die lediglich dem Mieter für einen bestimmten Zeitraum das Recht zur ordentlichen Kündigung verwehrt ist m.W. nicht rechtsgültig.

assib82 09.05.2008 11:57

die ordentliche Kündigung ist ja gar nicht ausgeschlossen. im gegenteil, es gelten die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen. Das einzige was drin steht ist das der Mietvertrag unbefristet ist aber mindestens 2 Jahre läuft. laut deiner beschreibung ist das ja so nichtig weil alleine schon keine begründung drinsteht oder? gibts irgendein gesetzbuch oder so waran ich den vermieter dann festmachen kann das er nicht auf seine 2 jahre bestehen kann?

Susanne Experte! 09.05.2008 14:17

OK- Recht haben und Recht behalten sind ja immer 2 Sachen. Es wird so aussehen: Du k?gst fristgem?, Dein VM will die K?gung nicht akzeptieren, weil er meint, er sei im Recht.
Falls Du ausziehst und die Schl?l ?gibst k?e er im Nachhinein auf Einhaltung des Vertrages klagen und dann musst Du zum Anwalt.
W? vielleicht doch sch? vorab zu wissen, ob man so einer Klage gelassen entgegen sehen kann bzw. zu wissen, dass man auf der sicheren Seite ist, wenn der Vm den Tanz macht. Gegen geringe Geb?kannst Du das auch bei frag-einen-anwalt.de erfragen.

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