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Teilgewerbliche Wohnungsnutzung
Das Betreiben einer bewegungstherapeutischen Praxis, in der - wenn auch nur wenige - Patienten behandelt werden, ist eine teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung. (LG Stuttgart, Az. 6 S 266/94, aus: WM 4/97, S. 215)
Eine Zweckentfremdung von Wohnraum ist im Falle teilgewerblicher Nutzung dann nicht gegeben, wenn weniger als die Hälfte der Wohnfläche vom Wohnungsinhaber zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken genutzt wird. (BVerwG Urteil vom 22. April 1994, Az. 8C 29/92; VG Berlin, Az. VG 10 A 682/96, aus: GE 8/97, S. 499)
Teilkündigung des Gartens
Eine Teilkündigung einer mitvermieteten Gartenfläche ist nur dann ausreichend begründet, wenn sie Angaben über die konkret bestehende Bauabsicht und die Zuverlässigkeit des Bauvorhabens enthält. (LG Berlin, Az. 61 S 319/96, aus: GE 14/97, S. 859)