Matthew-herself hat diese Frage gestellt
AUF DEN VOLLSTRECKUNGSBESCHEID EINSRUCH ZU ERHEBEN WURDE
ÜBEFLÜSSIG DA WIR TELEFONISCH VEREINBART HATTEN
KAUTION + 255€ = ERLASSUNG MAHNGEBÜRHEN, EINSTELLEN DER KLAGE, ERLASSUNG BETRIEBSKOSTEN
UND DESHALB WILL ICH WISSEN OB TELEFONISCHE ABMACHUNGEN ÜBERHAUPT EINEN PFIFFERLING WERT SIND
JETZT ENDLICH HAT ER DIE KAUTION + 255 DIE ZEITNAH ÜBERWIESEN WURDEN
ANERKANNT...ABER DIE VOLLSTRECKUNGSKOSTEN SOLL ICH ZAHLEN...