Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Matthew-herself hat diese Frage gestellt
AUF DEN VOLLSTRECKUNGSBESCHEID EINSRUCH ZU ERHEBEN WURDE
ÜBEFLÜSSIG DA WIR TELEFONISCH VEREINBART HATTEN
KAUTION + 255€ = ERLASSUNG MAHNGEBÜRHEN, EINSTELLEN DER KLAGE, ERLASSUNG BETRIEBSKOSTEN

UND DESHALB WILL ICH WISSEN OB TELEFONISCHE ABMACHUNGEN ÜBERHAUPT EINEN PFIFFERLING WERT SIND

JETZT ENDLICH HAT ER DIE KAUTION + 255 DIE ZEITNAH ÜBERWIESEN WURDEN
ANERKANNT...ABER DIE VOLLSTRECKUNGSKOSTEN SOLL ICH ZAHLEN...

0 Kommentare zu „Telefonische Abmachungen rechtskräftig?”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.