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Hallo,
habe für März meine Miete zwei mal gezahlt, da sich die Bankverbindung des Vermieters geändert hat und ich den Dauerauftrag nicht mehr rechtzeitig ändern konnte. Der Betrag wurde mir nicht zurücküberwiesen. Habe dann Anfang August meine Mietzahlung für einen Monat ausgesetzt, mit der Begründung, dass die Eigentumsgesellschaft ja noch die zusätzliche Mietzahlung hat.
Habe nun Antwort von der Verwaltungsgesellschaft erhalten:
"Eine Rückerstattung der Doppelzahlung war nicht möglich, da über das Konto bei der Dresdner Bank mit Insolvenzeröffnung der XXX KG nicht mehr verfügt werden konnte. (...) ist die von Ihnen auf die Dresdner Bank geflossene Zahlung in Höhe von ###,## € von Ihnen zur Insolvenztabelle anzumelden (...) Der von Ihnen in Betracht gezogene Einbehalt der Augustmiete 2004 ist nicht rechtens, da Sie die Miete des neuen Eigentümers einbehalten würden."
Was kann ich dagegen unternehmen? Hätte ich auf die (drohende) Insolvenz hingewiesen werden müssen?
Der neue Eigentümer möchte nun noch eine hohe Nebenkostennachzahlung aus der Zeit *vor* der Veräußerung bzw. Insolvenz durchsetzen. Kann ich diese mit meinen Forderungen verrechnen?
Vielen Dank für Ihre Antworten!!!
PS: Sorry fürs Doppelposting (Nebenkosten), war dort im falschen Forum!