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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Wir haben drei Jahre in einer Mietwohnung mit Teppichboden gewohnt. Die Wohnung wurde davor bereits zwei Jahre bewohnt.
Wir haben gerade Abnahme der Wohnung gehabt und der VM hat die Reinigung des Teppichbodens beanstandet. Vor der Abnahme haben wir den Teppich mit einer Nassteppichreinigungsmaschine shampooniert. Es sind jedoch noch teilweise Flecken geblieben (höchstens ca. 1,5qm insgesamt). Nun will der Vermieter, dass eine Firma diese Arbeiten nochmals ausführt. Die Kosten dafür sollen wir tragen.
Des weiteren hat unser Hund ein paar Kratzer in eine Tür gemacht. Wir haben die Kratzer mit einem Pinsel ausgebessert. Der VM will jedoch, dass die gesamte Tür gestrichen wird.

Kann der VM diese beiden Dinge verlangen?

Viele Grüße
Stichwörter: teppichreinigung

3 Kommentare zu „Teppichreinigung”

Susanne Experte!

Teppich: nur wenn eine Endreinigung im MV vereinbart wurde, ansonsten sind auch Flecken Schäden. Was sagt Deine Haftpflicht dazu?

olstoll

150 € Selbstbeteiligung! Da hab ich nicht viel gewonnen! <!-- s :( --><!-- s :( -->
Aber danke trotzdem!

Essenerin1980 aktiver Benutzer

Ein guter Tipp von mir, mach eine Haftpflicht ohne SB, ist kaum teuer....
schließe alle meine Versicherungen ohne SB ab...

Wenn ich ausziehe kommt es wohl auch dicke.. bin dann aber abgesichert

Susi

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