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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

habe folgende Frage und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Ich wohne seit zwei Jahren in einer möblierten, ca. 10 Jahre alten Mietwohnung die mir in einem gepflegten aber nicht renovierten Zustand übergeben wurde. Die Wohnung habe ich jetzt zum 01.05.06 wegen Umzug gekündigt. Nun möchte die Vermieterin aber, dass ich die Wohnung renoviere (Wände streichen, evtl. Teppich wechseln). Aus meiner Sicht ist die Wohnung nicht renovierungsbedürftig (Zustand nahezu wie bei Übernahme vor zwei Jahren). Ist berufsbedingt bereits meine 5. möblierte Wohnung und bisher musste ich noch keine davon renovieren. Im Mietvertrag steht auch nichts von Renovierungsarbeiten. Das einzige was ich dazu gefunden habe ist folgendes:

„10. Rückgabe
Bei Ende der Mietzeit ist die Wohnung in sauberen und ordentlichem Zustand zurück zu geben. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Verlust, Bruch, dauerhafte Verschmutzung o.ä. entstanden sind.“

Vielleicht noch zur Info. Die Vermieterin hat von mir eine Kaution von 900,- Euro erhalten und erhebt zum Mietende eine Endreinigungsgebühr von 50,- Euro.

Möchte Renovierungsarbeiten vermeiden, da ich mit meinem Haus genug um die Ohren habe und sehe bei der Wohnung auch keinen Renovierungsbedarf, bzw. habe den Verdacht, dass die Vermieterin auf meine Kosten ihre 10 Jahre alten Teppiche und Tapeten erneuert haben möchte.

Was meint Ihr dazu ?

Danke für die Hilfe
Eugen
Stichwörter: möblierte + renovieren + wohnung

2 Kommentare zu „Möblierte Wohnung renovieren ?”

strigoi aktiver Benutzer

Hallo

Nein, im Mietvertrag sind keine Schönheitsreparaturen vereinbart, also bist du nicht verpflichtet. Selbst wenn du 10 Jahre darin gewohnt hättest. Natürlich, für mutwillig herbeigeführte Schäden wärest du haftbar, aber dies ist ja nicht der Fall. Ausserdem ist z.Bsp. der Teppich nach 10 Jahren sowieso abgewohnt, der Vermieter ist dafür zuständig. Du musst nur die Wohnung gereinigt und ordentlich übergeben.

Sind keine Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen getroffen worden, muss sogar der Vermieter alle paar Jahre ran. Er muss das Mietobjekt ordnungsgemäss instand halten- der Idealfall für jeden Mieter. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Liebe Grüsse Michaela

edit: Ob das mit der "Endreinigungsgebühr" so seine Richtigkeit hat, bezweifle ich. Entweder du machst sauber- oder sie lässt es machen. Sicher bin ich da aber nicht.

Susanne Experte!

Für den Teppich bist Du auch nicht zuständig!
Die normale Abnutzung des Teppichs, wenn er zur Mietsache gehört, ist in der Miete enthalten. Schadenersatz entsteht auch nur bei Schäden, die über die normale Abnutzung hinaus gehen.

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