strigoi
Hallo
Nein, im Mietvertrag sind keine Schönheitsreparaturen vereinbart, also bist du nicht verpflichtet. Selbst wenn du 10 Jahre darin gewohnt hättest. Natürlich, für mutwillig herbeigeführte Schäden wärest du haftbar, aber dies ist ja nicht der Fall. Ausserdem ist z.Bsp. der Teppich nach 10 Jahren sowieso abgewohnt, der Vermieter ist dafür zuständig. Du musst nur die Wohnung gereinigt und ordentlich übergeben.
Sind keine Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen getroffen worden, muss sogar der Vermieter alle paar Jahre ran. Er muss das Mietobjekt ordnungsgemäss instand halten- der Idealfall für jeden Mieter. <!-- s --><!-- s -->
Liebe Grüsse Michaela
edit: Ob das mit der "Endreinigungsgebühr" so seine Richtigkeit hat, bezweifle ich. Entweder du machst sauber- oder sie lässt es machen. Sicher bin ich da aber nicht.
Susanne
Für den Teppich bist Du auch nicht zuständig!
Die normale Abnutzung des Teppichs, wenn er zur Mietsache gehört, ist in der Miete enthalten. Schadenersatz entsteht auch nur bei Schäden, die über die normale Abnutzung hinaus gehen.