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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Modernisiert ein Mieter seine Wohnung grundlegend, muß der Vermieter beim Auszug die Auslagen nicht ersetzen, entschied das Landgericht Berlin.<br />
Der Mieter hatte in dem Fall mit Genehmigung des Vermieters zum Beispiel Heizkörper und Sanitärobjekte im Bad ausgewechselt, den Küchenboden gefliest und eine Einbauküche installiert. Als er auszog, verlangte der Mieter Entschädigung, da er die meisten Einbauten nicht ausbauen konnte.<br />
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Die Richter entschieden, daß der Mieter nur dann seine Aufwendungen ersetzt bekommen muß, wenn die Einbauten dem Interesse des Vermieters entsprechen. Dazu sei in der Regel eine Einigung der Parteien über eine spätere Kostenerstattung nötig. Habe der Vermieter lediglich die Baumaßnahmen gebilligt, im übrigen aber den Mieter auf sein Wegnahmerecht bei Beendigung des Mietverhältnisses hingewiesen, entfalle ein Ersatzanspruch. <br />
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(Berliner Landgericht, 65 T 100/96)<br />
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Stichwörter: teure + einbauten

0 Kommentare zu „Teure Einbauten”

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