Balkonexperte 26.10.2010 20:19
Das mit der Kündigungsfrist des Mitbewohners kann so nicht ganz stimmen. Wenn er jetzt erst gekündigt hat, dann muss er noch für November, Dezember und Januar die Miete bezahlen. Und die Mietzeit läuft immer zum Letzten des Monats nicht zum1.
Wenn Sie jetzt kündigen liefe Ihr Vertrag genau so lange, wie der des Mitbewohners Ihres Bruders.
Also passt es doch.
Bladder 27.10.2010 07:37
Sie könnten vorzeitig aus dem bestehenden Vertrag aussteigen, wenn Sie es mit einem Nachmieter versuchen würden. Aber, wenn keine besondere Absprache diesbezüglich vereinbart wurde, dann sind Sie auf das Goodwill des Vermieters angewiesen.
mono 27.10.2010 15:11
Haben Sie Ihr WG-Zimmer möbliert und nur zum vorübergehenden Gebrauch gemietet könnte eine kürzere Kündigungsfrist in Anspruch genommen werden. Hier könnten Sie jeweils am 15. ten des lfd. Monats zum Ende dieses Monats kündigen.