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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Schönen abend zusammen,

ich habe drei verschiedene Fragen und vielleicht kann man mir ja hier helfen.

Ich bin momentan auf Wohnungssuche und das ganze ist durch Trennung und einigem Hin und Her langsam echt dringend. Da die Wohnung von der Agentur für Arbeit bezahlt wird, muss ich mich an die Vorgaben halten. Eine Wohnung mit den Vorgaben zu finden, ist nicht gerade leicht, trotzdem habe ich nun eine Wohnung in Aussicht. Allerdings gibt es da zwei Probleme.

Zum einen das Thema Tiere. Ich hatte den Vermittler bei der Besichtigung nach Tieren gefragt. Er sagte zu mir, das Kleintiere bzw Nagetiere wie ein Hamster oder Maus in Ordnung wäre, jedoch keine Ratten. Ich hoffte, das im Mietvertrag nichts dazu steht, doch leider steht dort drin:
Tiere dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters in der Mietsache gehalten werden. Das gilt auch für die vorübergehende Haltung. Schlangen, Reptilien und Ratten sind ausnahmslos nicht zulässig. Eine erteilte Zustimmung erlischt mit dem Tod des Tieres. [...][/i:d6ba9]
Da ich nunmal Ratten habe, habe ich ein Problem. Oder ist diese Klausel unzulässig? Ich bin mir da nicht sicher, weil er ja keinen Grund angegeben hat. Persönlich meinte er, dass der Vermieter keine Ratten mögen würde. Dazu muss ich sagen, dass die Ratten in einem großen Käfig leben und definitiv Haustiere sind (also keine Wilden oder "Exoten&quot ;) .

Was tun? (Außer eine andere Wohnung suchen, das ist sehr schwierig)

Meine zweite Frage bezieht sich auf die Besichtigung durch den Vermieter. Hier stelle ich nun die komplette Klausel ein, weil ich die leider nicht so ganz verstehe:
Dem Vermieter ist es gestattet, die Mieträume während der üblichen Besuchszeit zur Prüfung ihres Zustandes und zum Ablesen von Zählern zu besichtigen. Der Termin ist dem Mieter rechtzeitig mitzuteilen. Auf eine persönliche Verhinderung des Mieters ist Rücksicht zu nehmen. Bei dringender Gefahr (Feuer, Wasser, Einbruch u.ä.) muss der Mieter das Betreten auch zu jeder anderen Zeit sowie nachts und an Sonn- und Feiertagen gestatten. Wenn in einem solchen Fall der Mieter nicht zu erreichen ist oder das Betreten ohne hinreichenden Grund verweigert, ist der Vermieter berechtigt, auch ohne Zustimmung des Mieters die Mieträume zu öffnen oder öffnen zu lassen und zu betreten. Der Mieter hat bei längerer Abwesenheit (z.b. Urlaub oder Krankheit) einen Dritten mit der Regelung der Mietangelegenheit zu beauftragen, ihm die Schlüssel zu übergeben und den Vermieter davon zu informieren.[/i:d6ba9]
Das heißt jetzt also, das der Vermieter jederzeit (zu normalen Uhrzeiten), wenn er sich vorher meldet in meine Wohnung schauen darf, ob dort alles in Ordnung ist? Aber wie lange vorher muss er sich melden? Geht es, wenn er sagt, er wäre gerade in der Nähe und kommt innerhalb der nächsten Stunde vorbei? Oder wenn er klingelt, weil er gerade in der Nähe war? Muss ich ihn dann reinlassen, wenn ich keinen "guten Grund" habe?
Wenn etwas passiert, zum Beispiel eingebrochen wurde (ist ein Mehrfamilienhaus, glaube dort sind 4 Wohnungen), hat er doch eigentlich nichts in meiner Wohnung zu suchen. Das einzige was ihn angeht, wäre die untere Haustür, oder sehe ich das falsch?
Selbst wenn ich Krank bin, geht das doch den Vermieter nichts an, oder? Ich bin da echt verwirrt. Weil wenn er praktisch jederzeit vorbeischauen kann, werde ich da ganz bestimmt nicht einziehen.

Dazu kommt noch, dass es einige starke Beschädigungen in der Wohnung gibt. Unter anderem sind bei der Dusche mehrere Fliesen gerissen und diese wurden mit Silikon oder ähnlichem einfach zusammen geklebt. Muss ich das reparieren, oder muss das der Vermieter machen? Ebenso fehlen sämtliche Steckdosen und Schalter (die sind schon vorhanden, allerdings nur die offenen Drähte) und in der Küche ist ein riesiges Loch im Pvc. Sind das alles Dinge, die ich beheben muss, obwohl es ersichtlich ist, das die Schäden vom vorherigen Mieter sind?
Noch gibt es kein Übergabe Protokoll, da ich noch nicht unterschrieben habe.

Allerdings hat meine Mutter ihre Finger noch mit im Spiel (da ich selber noch recht jung bin) und sie sagt, das wäre alles gar kein Problem. Renovieren könnte ich ja, angeblich darf der Vermieter nicht in meine Wohnung und mit den Tieren, die soll ich erstmal mitnehmen und wenn es Probleme gibt, kann ich die ja immer noch abgeben. Dazu sage ich allerdings nichts weiter...

Ist ein langer Text geworden, aber vielleicht kann man mir hier helfen. Vielen dank und einen schönen Sonntag.
lieben gruß

4 Kommentare zu „Tiere, Besichtigung des Vermieters, Renovierung bei Einzug”

Ghostraider Experte!

Also die Ausführung des Vermieters in Bezug auf die Ratte ist erlaubt, da er ja keine generelle Kleintierhaltung verbietet.
Sollte die Ratte doch mit gebracht werden ist es ein Vertragsverstoß und könnte wieder zur fristgerechten Kündigung führen.

Die Fliesen und die Elektro-Sachen sollten vorher vom Vermieter erneuert werden. Sollte er nicht dazu übergehen diese Reparaturen zu machen würde ich diese sofort ins Übergabeprotokoll aufführen und gegebenen Falls sofort eine Frist setzen.
Wird dies nicht getan heißt es gemietet wie gesehen und Sie können keine Mietminderung ansetzen.

So und nun machen Sie wenn Sie dies alles erledigt haben und den Mietvertrag unterschrieben haben die Wohnungstür zu und in 2 Jahren[/b:3fb5c] (wenn zwischenzeitlich die Bude nicht unter Wasser steht oder am abbrennen ist) kann sich nach einer Voranmeldung von 24 Stunden[/u:3fb5c] der Vermieter mal wieder die Hütte ansehen. Vorher nicht[/b:3fb5c].

Gruß
ghost

Frau Z.

Vielen Dank erstmal,

nun habe ich noch eine weitere Frage. Ich habe die Wohnung durch eine Zeitungsannonce gefunden. In der steht einfach nur, 2 und 3 Zimmer Wohnungen zu vermieten und seine Telefonnummer.
Jetzt möchte er neben der üblichen Kaution (2Kaltmieten) noch eine Vermittlungsgebühr in höhe einer Kaltmiete haben. Ist das rechtens, weil in der Annonce nichts stand?

Das mit den Ratten ist ein wenig unschön. Aber muss er nicht einen triftigen Grund angeben, warum er keine Ratten möchte? Ich meine er bekommt von den Tieren ja nichts mit... Vertehe einer manche Vermieter.

Lieben Gruß

Ghostraider Experte!

Allein nur das er sich vor Ratten ekelt wäre schon ein Grund, aber da er wie ich schon sagte kein generelles Kleintierverbot ausgesprochen hat brauch er auch keine Begründung dafür angeben.

Ein Vermieter darf meines Wissens nur eine Mietkaution verlangen und keine Vermittlungsgebühr da er kein Markler ist.

Die Kaution kann aber auch bis zu drei Monatsmieten belaufen.

Gruß
ghost

Frau Z.

Vielen Dank,

habe mich nun gegen die Wohnung entschieden, da der Vermieter für unangemeldete Besuche und andere komischen Dinge bekannt ist.

Trotzdem vielen Dank für die Informationen.
schönen Montag noch

lieben Gruß

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