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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

bin in einer kleine Wohnung im November 2004 eingezogen. Noch beim Einziehen wurde mir gesagt aber nicht protokolliert, dass die Heizung im Badezimmer nicht funktioniert (Bodenheizung). Infolgedessen kann das Badezimmer in den kaelteren Monaten nach dem Duschen nicht austrocknen und es bilden sich riesig grossen Tropfen, die ja auch ab und zu mal direkt aufs Klopapier fallen.
Da es aber ja auch ganz feucht ist bildet sich Schimmel.

Als im Fruehjahr 2005 das Wetter waermer wurde, waren all diese Mankos weg und habe reichlich mit Antischimmelpreparate geputzt. So dachte ich das Problem sei weg. Jetzt aber im letzten Monat sind diese wieder aufgetretten. Ich habe jetzt vor, dem Vermieter eine Liste mit den Maengel im Badezimmer vorzubereiten (in Begleitung mit Fotos) und ihn auffordern, diese zu beheben.

In der Kueche sind 1/3 der Fliesen von der Fliesenplatte (an der Wand hinter Waschbecken und Herplatten) runtergefallen. Nicht alle gleichzeitig. Zum ersten Mal war dies vor ca. 4 Monate. Der Vermieter wurde telefonisch informiert, hat aber bis heute noch nichts vorgenommen. Das schlimmste daran ist, dass die Fliesen keine Tag und Nacht kennen und einen ganz starken Geraeusch beim Runterfallen machen.

Koenntet Ihr mir bitte sagen, ob ich die Miete verringern kann?

Und auch bitte wie man so eine Liste schreibt

Ich bitte Euch um eine schnelle Antwort, da jetzt gerade die naechste Miete anfaellig ist ...

Danke im Voraus
MfG
Ivanov, Nikola
Stichwörter: wohnungmaengel

1 Kommentar zu „Wohnungmaengel”

Gast Experte!

Zunächst einmal sollten Sie schriftlich bemängeln, dass die Heizung im Badezimmer nicht funktioniert. Funktioniert diese überhaupt nicht, so können Sie sogar die Miete mindern. Ist ein Bad nicht beheizbar so verstösst der Vermieter gegen das Mietrecht.
Das sollten Sie also schnellstmöglich tun. Dann die Schimmelbildung als zweites. Das müssen Sie tun, denn Sie haben eine Anzeigepflicht wenn Schäden auftreten während Ihrer Mietzeit.
Als drittes das Abfallen der Fliesen anführen.
Also: 3 Mängel anführen, um schnellstmögliche Behebung bitten, Mietminderung wegen des Bades ankündigen!
Bitte denken Sie auch an Ihre Lüftungspflicht. Ein Bad, in dem sich Wassertropfen bilden, immer gut lüften. Damit können Sie einen Großteil an Schimmelbildung verhindern. Bitte kein Dauerkippen des Fensters im herbst/Winter, sondern Stoß- oder Querlüften bei weit geöffnetem Fenster ca. 2 mal am Tag.

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