marcsold hat diese Frage gestellt
Hallo,
folgende Situation...
Eine ältere Dame bestitzt ein Haus mit vier Parteien. Mietverträge etc. läuft alles über eine Hausverwaltung.
Kautionen werden bei Einzug an die Hausverwaltung überwiesen und dort als Sparbücher angelegt.
Die alte Dame stirbt und ein neuer Eigentümer entscheidet sich selbiges Objekt zu übernehmen. Kommentarlos werden die Mietverträge von der Hausverwaltung angefordert und von der neuen Besitzerin in beschlag genommen. Die Hausverwaltung ist somit aus der Angelegenheit heraus.
Nun zieht eine Partei aus dem Hause aus und möchte die Kaution, die damals an die Hausverwaltung überwiesen wurde ausbezahlt haben. Die "neue" Vermieterin behauptet kein Sparkonto erhalten zu haben und weigert sich die Kaution auszuzahlen; Begründung: "Sie müssen schon beweisen, dass Sie die Kaution auch bezahlt haben, denn im Mietvertrag steht ja "nur" der Mieter verplichtet sich die KAution zu bezahlen, ob er das jemals getan hat ist nicht ersichtlich"...
So und nun zum Problem:
Die Mieterin hat leider keinen Nachweis mehr. Die Bank kann nur Kontoauszüge <10 Jahre zur Verfügung stellen. Die damalige Hausverwaltung:"Wir haben keine Unterlagen mehr, alles bei der aktuellen Hauseigentümerin, wenden Sie sich an diese"...
Wer kann eine Antwort auf die Rechtlage solcher fälle geben?
Hätte sich der neue Eigentümer sich nicht bei der Übernahme des Objektes mit dem Thema auseinandersetzten müssen, bzw. stutzig werden müssen als auf einmal eine Kaution nicht vorhanden ist???
Ich bin für jeden Antwort dankbar!
Vielen Dank....
PS. noch eine kleine Frage. Kann ein neuer Eigenttümer der ein Objekt übernimmt ohne neuen Mietvertrag einfach die Miete mit einem "Dreizeiler" erhöhen???