Berthelstal 08.10.2009 16:09
Zum Hausmeister:
http://www.inpopro.de/mietvertrag/nebenkostenabrechnung.html
Was Sie da gelesen haben ist etwas unglücklich aufgestellt worden, sodaß meinen könnte, der Hausmeister gehört nicht zu den Nebenkosten.
Ich erlaube mir eine Klarstellung:
Die Bezahlung des Hausmeisters ist Bestandteil der Betriebskostenverordnung und die damit verbundenen Kosten müssen Sie mittragen.
Aber:
Die Tätigkeiten des Hausmeisters dürfen aber nicht ein weiteres Mal abgerechnet werden.
Prüfen Sie besonders die Angaben in der Heizkostenabrechnung. Macht etwas Arbeit und Rechnerei, aber es geht und Sie werden wundersame Erkenntnisse, sei es durch eigenes oder anders Verhalten, gewinnen.
Berthelstal 08.10.2009 16:10
Nachtrag: Schreiben Sie in Zukunft ordentliches Deutsch.