Gast
Zunächst einmal sollten Sie schriftlich bemängeln, dass die Heizung im Badezimmer nicht funktioniert. Funktioniert diese überhaupt nicht, so können Sie sogar die Miete mindern. Ist ein Bad nicht beheizbar so verstösst der Vermieter gegen das Mietrecht.
Das sollten Sie also schnellstmöglich tun. Dann die Schimmelbildung als zweites. Das müssen Sie tun, denn Sie haben eine Anzeigepflicht wenn Schäden auftreten während Ihrer Mietzeit.
Als drittes das Abfallen der Fliesen anführen.
Also: 3 Mängel anführen, um schnellstmögliche Behebung bitten, Mietminderung wegen des Bades ankündigen!
Bitte denken Sie auch an Ihre Lüftungspflicht. Ein Bad, in dem sich Wassertropfen bilden, immer gut lüften. Damit können Sie einen Großteil an Schimmelbildung verhindern. Bitte kein Dauerkippen des Fensters im herbst/Winter, sondern Stoß- oder Querlüften bei weit geöffnetem Fenster ca. 2 mal am Tag.