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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe 2 Tiefgaragenstellplätze in verschiedenen Häuser gemietet. An beide Autos habe ich jetzt innerhalb des letzten Jahre Zettel gehabe, z. T. ohne Absender, daß ich mein Auto nicht rückwärts sonder nur vorwärts einparken soll. Es geht wohl um einen angeblichen Fleck an der Wand.
Auf dem einen Stellplatz parke ich seit 13 Jahren mit einem Diesel PKW rückwärts und nicht die geringste Spur eines Flecks ist zu sehen. Allerdings wird auch alle 2 Jahre die Tiefgarage dampfgestrahlt, was dann auch unbedingt nötig ist.
Die Häufung im letzten Jahr weckt bei mir den Verdacht, daß Haus- und Grundbesitzervereine oder ähnliche sich so einen Mist ausgedacht haben und es bei Ihrem Klientel verbreiten um Mieter zu tritzen.
Die Sache selbst halte ich für völligen Blödsinn, den die gesundheitsschädlichen Rußpartikel bleiben so oder so in der Tiefgarage.
Ich habe keine Lust mir von einem Vermieter derartige sinnlose Vorschriften machen zu lassen.
Ein Rechtsanwalt, den ich mal hierzu zufällig fragte, sagt, wenn ich nichts im Mietvertrag unterschrieben habe könne ich parken wie ich will. Ein Fleck stellt ja keine Beschädigung der Mietsache dar.
Außerdem habe ich auch noch andere Gründe weswegen ich so parken will und die sind ganz sicher als höherwertig anzusehen als ein nicht vorhandener Fleck an der Wand, die sowiso niemand anschaut.

Wer hat hierzu Meinungen, ähnliche Probleme oder weis gar wie es rechtlich aussieht????
Stichwörter: rückwärts + tiefgarage + parken

0 Kommentare zu „Rückwärts parken in Tiefgarage”

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