blu3
Was ich vergass zu erwähnen: Ich habe am Montag, den 26.04. ein Gespräch mit dem Vermieter. Ich wäre überglücklich, wenn mir bis dahin
jemand antworten würde. Ein wenig Rechtssicherheit würde meine Argumentation sicherlich erheblich stützen .....
Oliver Curd
Hallo,
Was wurde denn über die Kündigungsfristen vereinbart???
blu3
Der Mietvertrag ist auf ein Jahr befristet. Darüber hinaus sieht er ein Optionsrecht zur weiteren zweijährigen Vertragsverlängerung vor.
Es muss 6 Monate vor Vertragsende schriftlich dem Vermieter mitgeteilt werden ob der Mieter von dem Optionsrecht gebrauch machen will.
EIn ausserordentliches Kündigungsrecht besteht nur bei Insolvenz, und Mietschuldung (also die Standardausführung).
Gast
Hi,
er kann nicht vorzeitig kündigen, muss die Fristen, die im Vertrag stehen einhalten.
Vertrag wird mit Unterschrift rechtsgültig!!! nicht erst bei Mietbeginn
Oliver c
Gast
Hi .. hatte heute das Gespräch mit meinem Vermieter. Na ja er war recht kleinlaut. Er hatte sich wohl auch informiert, wie seine Vertragsauflösung mietrechtlich zu werten ist. Nun ja: Ich hab die Räume jetzt sicher (freu).
Dennoch vielen Danke für die postings.
Alexander