forsetis 27.06.2017 11:23
Da kann was nicht stimmen. Die Frist für den Widerspruch kann nicht vor dem Termin, an dem die Abrechnung erstellt wurde, liegen. Und ein Mieter hat per Gesetz 12 Monate Zeit, um eine Betriebskostenabrechnung zu prüfen. Und diesen Zeitrahmen kann auch kein Vermieter infrage stellen.
ophelia 27.06.2017 12:49
sorry, es sollte 16.6.heißen,solange gewährte der Vermieter Widerspruch. Ich werde es nochmal versuchen, Danke für die Antwort!
forsetis 27.06.2017 19:20
Jetzt noch einmal ganz ruhig von Vorne. Wann kam die besagte Abrechnung in ihren Machtbereich? Von diesem Tag an läuft die 12monatige Überlegungs/Prüffrist des Mieters. Sind diese 12 Moate überschritten ist der Drops gelutscht.
ophelia 27.06.2017 19:53
<Machtbereich>
die Abrechnung kam am 31.5. 2017 und seine Frist lief bis 16.6.2017
forsetis 27.06.2017 20:07
Dann endet die Frist zum Einspruch gegen diese Abrechnung am 30.05.2018 und nicht so, wie der Vermieter es schreibt. Hier ist kein Wunschkonzert, sondern hier sind Gesetze zu beachten.
http://www.nebenkostenabrechnung.com/widerspruch-gegen-nebenkostenabrechnung-einlegen/