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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe ein Wohnung in einem 5-Parteien-Haus. Einige der Kosten werden durch Verteilung nach dem Miteigentumsanteil (MEA) ermittelt. Die MEA sind beim Bau in der Teilungsurkunde festgehalten, ebenso doe Abrechnung nach MEA.

Jetzt meine Frage: Wenn sich für eine Wohnung durch einen Anbau bzw. Umbau, in diesem Fall Umbau einer Dachterasse in einen normalen Wohnraum, die m²-Zahl deutlich ändert ist dann die Abrechnung nach MEA noch rechtens? Muss dann die MEA geändert werden? Oder sind die anderen Parteien dann die Dummen?

Alexander

0 Kommentare zu „Verhältnis von Miteigentumsanteil und m²-Fläche”

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