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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Zuerst eine kleine Vorgeschichte:
Ich habe meine alte Wohnung noch bis zum 31.12.2005 gemietet. Seit Anfang/Mitte November schauten sich Interessenten meine Wohnung an. Seit dem 27.11.2005 steht die Wohnung auch bereits leer.
Ein Interessent hatte sich die Wohnung sehr genau ansehen wollen. Der erste Termin war Abends und somit wollte er dann noch einmal die Wohnung bei Tageslicht ansehen. Er kam bei meinen Vermietern in die engere Auswahl und stand dann als Nachmieter fest.
Für mich war nur die Frage nach dem kleinen Passus im Mietvertrag wichtig: "Tapeten bei Auszug abreissen". Der Nachmieter wollte die bis ein oder zwei Mal gestrichene Rauhfasertapete auf jeden Fall überstreichen. Somit wäre mir die lästige Arbeit erspart geblieben. Auch mein Vermieter hatte nichts dagegen. Man verblieb mündlich mit allen Parteien, daß die Tapete dran bleiben sollte.

Nun ereilte mich heute die Nachricht, daß der Nachmieter die Wohnung doch nicht nehmen sollte und ich die Tapete bis 31.12.2005 ordnungsgemäß zu entfernen hätte. Mein Vermieter hat natürlich auch ganz schön blöd da gestanden, als der Mieter abgesprungen war, zumal er jetzt nicht nahtlos einen neuen Nachmieter finden kann.

Was kann ich jetzt machen?
Kann ich den Nachmieter irgendwie zur Kasse bietten, wei ich nun nicht mehr dazu kommen kann, die Arbeiten auszuüben. Habe keinen Urlaub!
Kann ich auf einen neuen Nachmieter warten? (Also bis Januar...)

Kann ich einen Aufschub vom Vermieter verlangen. Schließlich hätte ich genau einen MONAT bis inkl. heute Zeit gehabt, die Arbeiten durchzuführen.

Ich will nicht die Rechnung von einem Betrieb löhnen müssen, der von meinem Vermieter beauftragt wird!

Der tolle Mieterschutzbund, in dem ich (wohl nicht mehr lange) Mitglied bin, dat die gesamte Woche geschlossen und ist erst im neuen Jahr wieder erreichbar !!!!!


HILFE !!!!!!!

Danke Euch!

Christoph
Stichwörter: Ärger + auszug + renovierungsarbeiten

1 Kommentar zu „Ärger beim Auszug (Renovierungsarbeiten)”

Susanne Experte!

Naja, ich hab zwar nicht geschlossen, aber auch keine besseren Nachrichten.

Der Vereinbarung des Mietvertrags muss nachgekommen werden, es sei denn, es wurde erneut mit dem Vermieter schriftlich vereinbart, dass durch den Wunsch des Nachmieters diese Vereinbarung hinfällig wird. Der Vermieter muss auch keine Nachfrist setzen. Da er aber die Wohnung nicht im Anschluss vermieten kann, könnte er aber: also fragen!

Der pot. Nachmieter kann nur belangt werden, wenn er den Mietvertrag schon unterschrieben hat. Dann aber auch nur durch den Vermieter, weil dieser den Mietvertrag mit ihm hat.

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