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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe heute abend bei mir einen sehr langen Riss in der Badezimmerwand entdeckt. Er ist gut 50 cm lang und - wie ich finde - ganz schön dick; erst dachte ich, dort hätte jemand mit einem Bleistift gemalt.

Muss ich diesen Riss meinem Vermieter nun melden und habe ich das Recht auf Mietminderung? Ich habe erst vor knapp einem Jahr das Badezimmer gestrichen und ich finde den Riss ganz schön "entstellend"...
Stichwörter: riss + wand

7 Kommentare zu „Riss in der Wand”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

melde den Riss sofort deinem Vermieter.

Was willst du mindern???

Riss gehört zu den Schönheitsreperaturen, den musst du selbst zu machen.

mfg

O.C

patta

Also, dass Risse Schönheitsreparaturen sind, stimmt schonmal nicht!

Oliver Curd Experte!

Hallo Patta,

ist richtig, aber es zählt zu den Bagatellschäden und außerdem ist so ein Risschen (Haarrsiss mit Bleistift, ca 50 cm lang) wohl mit etwas Gips
(Acrylputz) zu schließen.


mfg.o.c

Gast Experte!

Hallo Oliver,

Putzschäden zählen auch nicht zu Bagatellschäden; Bagatellschäden sind Sachen an der Elektrik etc.

Gast Experte!

@patta:

was willst du eigentlich? einen Rat auf deine Eingangsfrage oder bloß rumzicken mit rechthaberischen (und zudem sachlich irrelevanten) Geplänkel?

Für mich ist der Thread hiermit abgeschlossen!

Gast Experte!

Josh:

Ich hätte gerne eine richtige Antwort gehabt!! So ein Riss ist weder eine Schönheitsreparatur noch ein Bagetellschaden; das weiß jeder, der sich auch nur mal ein bisschen mit Mietrecht beschäftigt hat. Ich hätte vielmehr eine RICHTIGE Antwort auf meine Frage haben wollen -für falsche Antworten brauche ich nicht so ein Forum!! Und für so eine Mail wie von Dir erst recht nicht. Schönen Dank.

Oliver Curd Experte!

@Patta,


wenn du dich so gut auskennst, dann weißt du ja was zu tun ist!!!!

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