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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

angenommen, seit 4 Jahren wohnt jemandin einer möblierten Wohnung, die allerdings im Mietvertrag nicht als möblierte ausgezeichnet ist. Nun möchte er ausziehen, und der Vermieter verlangt, ich ihm die Wohnung im "Originalzustand" übergeben wird. Was ist damit gemeint, bzw. was kann er verlangen, was muss der Mieter leisten?

Die Möbel sind natürlich nach 4 Jahren abgenutzt, aber nicht übermäßig. Man kann sie alle noch benutzen. Müsste ich davon etwas ersetzen?

Wie sieht es mit dem Streichen aus? Im Formularmietvertrag steht folgendes: "Der Mieter hat die notwendigen Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen. Dazu gehören: Anstrich von Wänden, von Decken [...] Innenastrich von Türen und Fenstern und Anstrich von Heizkörpern und Heizröhren, das Beseitigen kleinerer Putz- und Holzschäden. [...] Als angemessene Zeitabstände von Schönheitsreparaturen gelten üblicherweise Wand- und Deckenanstriche und Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre. [...] Endet das Mietverhältnis vor Ablauf der Fristen, kann der Vermieter einen prozentualen Anteil der Renovierungskosten geltend machen. Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, zahlt der Mieter 20% der Renovierungskosten usw."

Ich habe nun gelesen, dass solche Klauseln, die Zeiträume vorschreiben, ungültig sind. Kann mir jemand was dazu sagen?

Dazu kommt allerdings, dass im Flur bei Regen die Wand feucht wird (allerdings kein Schimmel). Das ist auch dem Vermieter bekannt, und er hat mehrmals, bei Anwesenheit des Mieters, Experten die Stelle untersuchen lassen, jedoch ohne Ergebnis. Vor 2 Jahren wurde dort auch gestrichen. Könnte dies vielleicht als Milderung benutzt werden, um den Flur nicht zu streichen?

Die Fragen also nochmal:

Was heißt "Originalzustand"?

Muss man auch Streichen, wenn die Wohnung möbliert ist, oder fällt dies dann unter die normale Abnutzung? Oder muss der Mieter, weil die Klausel nicht mehr wirksam ist, gar nichts renovieren?

Was muss man sonst noch tun?

Vielen Dank für die Hilfe!

0 Kommentare zu „Möblierte Wohnung - Schönheitsreparaturen bei Auszug?”

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